EU - Wettbewerb Innovation (CIP) (2007-2013): Unterschied zwischen den Versionen

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Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ist das zentrale Element der Innovationsförderung der Gemeinschaft für Unternehmen in der Förderperiode 2007–2013.
Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ist das zentrale Element der Innovationsförderung der Gemeinschaft für Unternehmen in der Förderperiode 2007–2013.
Ziele des Rahmenprogramms sind
Ziele des Rahmenprogramms sind
* die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU,
* die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von [[KMU]],
* die Förderung aller Formen von Innovationen, unter besonderer Berücksichtigung von Umwelt-Innovationen,
* die Förderung aller Formen von Innovationen, unter besonderer Berücksichtigung von Umwelt-Innovationen,
* die beschleunigte Entwicklung einer wettbewerbsfähigen, innovativen und umfassenden Informationsgesellschaft sowie
* die beschleunigte Entwicklung einer wettbewerbsfähigen, innovativen und umfassenden Informationsgesellschaft sowie
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====Antragsverfahren====
====Antragsverfahren====
Die Durchführung des Rahmenprogramms bzw. der drei spezifischen Programme erfolgt auf der Grundlage separater jährlicher Arbeitsprogramme, die von der Kommission aufgestellt werden. Diese legen die Prioritäten, Maßnahmen, Teilnahmevoraussetzungen sowie Beteiligungsregeln fest. Die Grundsätze der Beteiligung von Unternehmen werden in einem Benutzerhandbuch dargelegt, das vor allem die Beteiligung von KMU erleichtern soll.
Die Durchführung des Rahmenprogramms bzw. der drei spezifischen Programme erfolgt auf der Grundlage separater jährlicher Arbeitsprogramme, die von der Kommission aufgestellt werden. Diese legen die Prioritäten, Maßnahmen, Teilnahmevoraussetzungen sowie Beteiligungsregeln fest. Die Grundsätze der Beteiligung von Unternehmen werden in einem Benutzerhandbuch dargelegt, das vor allem die Beteiligung von [[KMU]] erleichtern soll.


Die Fördermittel für Unternehmen werden über sog. Finanzintermediäre ausgereicht oder im Rahmen spezifischer Ausschreibungen zur Einreichung von Vorschlägen vergeben, die im EU-Amtsblatt und im Internet veröffentlicht werden. Eine unmittelbare Antragstellung durch Unternehmen ist im Rahmen des Programms nicht möglich, außer bei Demonstrations- und Technologievermarktungsprojekten.
Die Fördermittel für Unternehmen werden über sog. Finanzintermediäre ausgereicht oder im Rahmen spezifischer Ausschreibungen zur Einreichung von Vorschlägen vergeben, die im EU-Amtsblatt und im Internet veröffentlicht werden. Eine unmittelbare Antragstellung durch Unternehmen ist im Rahmen des Programms nicht möglich, außer bei Demonstrations- und Technologievermarktungsprojekten.

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