Anlagen-Contracting: Unterschied zwischen den Versionen

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* die Investition liegt im wirtschaftlichen Risiko des Contactors,
* die Investition liegt im wirtschaftlichen Risiko des Contactors,
* der Contractor ist Investor und Betreiber der Anlage.
* der Contractor ist Investor und Betreiber der Anlage.
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Die KfW unterstützt die Umsetzung solcher Investitionen in folgenden Förderkreditprogrammen:
* ERP-Kapital für Gründung (058)
* ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)
* [[ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm]] (237, 238, 247, 248)
* KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen (054, 055, 064)
* [[KfW Erneuerbare Energien|KfW-Programm Erneuerbare Energien]] (270, 271, 272, 281, 282)
* KfW-Sonderprogramm (081, 082)
* KfW-Unternehmerkredit (037, 047)
Eine Abgrenzung des zu wählenden Förderprogramms erfolgt grundsätzlich nach der Gebäudeart:
* Anlagen-Contracting in gewerblich genutzten Gebäuden kann in einem der oben genannten Programme finanziert werden.
* Handelt es sich um ein Wohngebäude, so wird der Antrag in einem Förderprogramm für Wohngebäude gestellt.
Im KfW-Programm Erneuerbare Energien ist die Unterscheidung nach Gebäudeart nicht notwendig.
* Mehrheitlich kommunale Antragsteller können Vorhaben im kommunalen Interesse aus dem Programm Kommunal Investieren finanzieren.<br />Gewerbliche Unternehmen ohne kommunale Beteiligung bzw. mit kommunaler Minderheitsbeteiligung können Vorhaben im kommunalen Interesse im Programm Kommunal Investieren finanzieren, sofern der Ankauf einer einredefreien kommunalen Forderung aus dem Contracting-Vertrag durch die finanzierende Hausbank (durchleitende Bank) möglich ist (Forfaitierungsmodell).
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