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* Kohlenstoffabscheidung und -speicherung. | * Kohlenstoffabscheidung und -speicherung. | ||
Mitfinanziert werden die im Anhang aufgeführten Vorhaben. | Mitfinanziert werden die im Anhang aufgeführten Vorhaben. | ||
Nicht ausgegebene EU-Mittel werden ab dem Jahr 2011 in Form einer Finanzfazilität zur Unterstützung von Initiativen in den Bereichen Energieeffizienz und [[erneuerbare Energie]]n bereitgestellt. | |||
====Antragsberechtigte==== | ====Antragsberechtigte==== | ||
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* Gas- und Stromverbindungsleitungen sowie Offshore-[[Windenergie]] höchstens 50% der förderfähigen Kosten, | * Gas- und Stromverbindungsleitungen sowie Offshore-[[Windenergie]] höchstens 50% der förderfähigen Kosten, | ||
* Kohlenstoffabscheidung und -speicherung höchstens 80% der förderfähigen Kosten. | * Kohlenstoffabscheidung und -speicherung höchstens 80% der förderfähigen Kosten. | ||
Mittel aus der Finanzfazilität für Projekte im Bereich der Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energie können in Form von Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen und anderen Finanzprodukten gewährt werden. | |||
====Budget==== | ====Budget==== | ||
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* 565 Mio. EUR für Offshore-[[Windenergie]] und | * 565 Mio. EUR für Offshore-[[Windenergie]] und | ||
* 1,05 Mrd. EUR für Projekte für die Kohlenstoffabscheidung und -speicherung. | * 1,05 Mrd. EUR für Projekte für die Kohlenstoffabscheidung und -speicherung. | ||
Über die Finanzfazilität werden ab dem Jahr 2011 146 Mio. EUR bereitgestellt. Rechtliche Einzelverpflichtungen aufgrund der Fazilität müssen bis zum 31. März 2011 eingegangen werden. | |||
====Antragsverfahren==== | ====Antragsverfahren==== | ||
Die | Die Fazilität wird in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Finanzintermediären geschaffen und ist für die Beteiligung geeigneter Investoren offen. | ||
Weiterführende Informationen: | Weiterführende Informationen: | ||
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====Quelle==== | ====Quelle==== | ||
Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 200 vom 31. Juli 2009, S. 31. | Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 200 vom 31. Juli 2009, S. 31; geändert durch Verordnung (EU) Nr. 1233/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 346 vom 30. Dezember 2010, S. 5. | ||
;Zeitrahmen | ;Zeitrahmen | ||
Mittel aus der Finanzfazilität müssen bis zum 31. März 2014 zugewiesen werden. | |||
====Wichtige Hinweise==== | ====Wichtige Hinweise==== | ||
Die | Die Fazilität stellt sämtliche für Interessierte relevanten Informationen über die Verwaltung des Programms online zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Antragsverfahren, Informationen über bewährte Praxis und eine Übersicht der Projekte und Berichte. | ||
==Quelle== | ==Quelle== | ||
* [http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=45f948b2b9c8e0e150922f2c683c0b9d;views;document&doc=10573 Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich] | * [http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=45f948b2b9c8e0e150922f2c683c0b9d;views;document&doc=10573 Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich] - abgerufen: 17.01.2011 | ||
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