Zusatzmaßnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
44 Bytes hinzugefügt ,  16:08, 25. Jun. 2007
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 23: Zeile 23:
(1) Dachdeckungen mit Dachziegeln / -steinen sind auch mit Zusatzmaßnahmen nicht mehr auszuführen,wenn die Dachneigung weniger als 10° beträgt.
(1) Dachdeckungen mit Dachziegeln / -steinen sind auch mit Zusatzmaßnahmen nicht mehr auszuführen,wenn die Dachneigung weniger als 10° beträgt.


[[Kategorie:Glossar]][[Kategorie:Normung]]
(2) [[Wasserdichte Unterdächer]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] um mehr als 10° unterschritten wird und [[erhöhte Anforderungen]] gegeben sind.
(2) [[Wasserdichte Unterdächer]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] um mehr als 10° unterschritten wird und [[erhöhte Anforderungen]] gegeben sind.


613

Bearbeitungen

Navigationsmenü