Schornstein: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
6 Bytes hinzugefügt ,  15:52, 22. Feb. 2011
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
K
K
Zeile 2: Zeile 2:


Da warme Luft leichter als kalte Luft ist, führt dies zum Auftrieb. Durch den "Kamineffekt" wird dieser beschleunigt, indem der Auftrieb im Schornstein (Kamin) einen Sog erzeugt, der die Verbrennung beschleunigt, Temperatur erhöht und den Auftrieb verstärkt. Höhe und innerer Querschnitt des Schornsteins werden auf Rauchgastemperatur und -menge abgestimmt.
Da warme Luft leichter als kalte Luft ist, führt dies zum Auftrieb. Durch den "Kamineffekt" wird dieser beschleunigt, indem der Auftrieb im Schornstein (Kamin) einen Sog erzeugt, der die Verbrennung beschleunigt, Temperatur erhöht und den Auftrieb verstärkt. Höhe und innerer Querschnitt des Schornsteins werden auf Rauchgastemperatur und -menge abgestimmt.


==Anschlüsse von Bahnen an Schornsteine – Abstände zu brennbaren Bauteilen==
==Anschlüsse von Bahnen an Schornsteine – Abstände zu brennbaren Bauteilen==
Zeile 12: Zeile 14:


;Für den Anschluss von Bauteilen  
;Für den Anschluss von Bauteilen  
mit geringer Berührungsfläche, wie z.B. [[Unterdeckbahn]]en und [[Dampfbremse]]n, gibt es jedoch eine '''Ausnahmeregelung''' die das direkte Anschließen an den Schornstein zulässt. Die MFeuV und die [[DIN V 18160]]-1:2006-01 erlauben in ihren jeweiligen Paragraphen (MFeuV §8 (2) 2.2 und DIN V 18160-1 Punkt 6.9.2) den Anschluss von brennbaren Bauteilen mit geringer Berührungsfläche. Die Wärmeableitung der brennbaren Bauteile darf nicht behindert sein, d.h. sie dürfen nicht zusätzlich gedämmt sein.
mit geringer Berührungsfläche, wie z.B. [[Unterdeckbahn]]en und [[Dampfbremse]]n, gibt es jedoch eine '''Ausnahmeregelung''' die das direkte Anschließen an den Schornstein zulässt. Die MFeuV und die [[DIN V 18160]]-1:2006-01 erlauben in ihren jeweiligen Paragraphen (MFeuV §8 (2) 2.2 und [[DIN V 18160]]-1 Punkt 6.9.2) den Anschluss von brennbaren Bauteilen mit geringer Berührungsfläche. Die Wärmeableitung der brennbaren Bauteile darf nicht behindert sein, d.h. sie dürfen nicht zusätzlich gedämmt sein.




Navigationsmenü