48.791
Bearbeitungen
K |
|||
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
Auf Grund der erhöhten Materialtemperatur eines Schornsteins (max. 85°C bei Nennleistung und max. 100°C bei Rußbrand) gibt es für an den Schornstein angrenzende, brennbare Bauteile Vorgaben zum Mindestabstand. Hintergrund hierfür ist die Gefahr, dass sich die Temperaturen, z.B. im Bereich eines voll gedämmten [[Sparren]]s, aufschaukeln könnten und es in Folge dessen zu einer Selbstentzündung des brennbaren Baustoffes kommen könnte. Daher sind hier Mindestabstände von 2 cm bzw. 5 cm vorgegeben. | Auf Grund der erhöhten Materialtemperatur eines Schornsteins (max. 85°C bei Nennleistung und max. 100°C bei Rußbrand) gibt es für an den Schornstein angrenzende, brennbare Bauteile Vorgaben zum Mindestabstand. Hintergrund hierfür ist die Gefahr, dass sich die Temperaturen, z.B. im Bereich eines voll gedämmten [[Sparren]]s, aufschaukeln könnten und es in Folge dessen zu einer Selbstentzündung des brennbaren Baustoffes kommen könnte. Daher sind hier Mindestabstände von 2 cm bzw. 5 cm vorgegeben. | ||
'''Für den Anschluss von Bauteilen''' | '''Für den Anschluss von Bauteilen mit geringer Berührungsfläche''', wie z.B. [[Unterdeckbahn]]en und [[Dampfbremse]]n, gibt es jedoch eine '''Ausnahmeregelung''' die das direkte Anschließen an den Schornstein zulässt. Die MFeuV und die [[DIN V 18160]]-1:2006-01 erlauben in ihren jeweiligen Paragraphen (MFeuV §8 (2) 2.2 und [[DIN V 18160]]-1 Punkt 6.9.2) den Anschluss von brennbaren Bauteilen mit geringer Berührungsfläche. Die Wärmeableitung der brennbaren Bauteile darf nicht behindert sein, d.h. sie dürfen nicht zusätzlich gedämmt sein. | ||
==Anschlussdetails für Bahnen== | ==Anschlussdetails für Bahnen== |