KfW-Effizienzhaus 85: Unterschied zwischen den Versionen

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====KfW Fördermittel - Neubau====
====KfW Fördermittel - Neubau====
Seit dem 01.07.2010 wird das KfW-Effizienzhaus 85 nicht mehr gefördert. Der nächsthöhere förderfähige Standard ist das [[KfW-Effizienzhaus 70]] (siehe [[KfW Programm 153]]).
Seit dem 01.07.2010 wird das KfW-Effizienzhaus 85 nicht mehr gefördert. Der nächsthöhere förderfähige Standard ist das [[KfW-Effizienzhaus 70]] (siehe [[KfW Programm 153]]).


====KfW Fördermittel - Altbau====
====KfW Fördermittel - Altbau====
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)]]: Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 151]] oder direkt abfragen. <br /> Tilgungszuschuß für {{PAGENAME}}: 7,5 % <br /> Keine Kombination mit [[KfW Programm 153|153]], [[KfW Programm 154|154]], [[KfW Programm 430|430]] und [[KfW Programm 431|431]] für dieselbe Wohneinheit. <br /> Für andere [[Sanierung]]s- , [[Modernisierung]]sarbeiten: [[KfW Programm 141|KfW Programme 141]] oder [[KfW Programm 155|155]]. <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[Erneuerbare Energie|erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]].  
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)]]: Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 151]] oder direkt abfragen.
* Tilgungszuschuß für {{PAGENAME}}: 7,5 %
* Die Kombination mit und [[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]] ist möglich. Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Bauen (153)|Energieeffizient Bauen (153)]], [[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)|Energieeffizient Sanieren - Zuschuss (430)]] für dieselbe Wohneinheit.  
 
 
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]]) für {{PAGENAME}}:
* 12,5 % förderfähiger Kosten, bis 9.375 EUR pro Wohneinheit.
* Die Kombination mit und [[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]] ist möglich. Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|Energieeffizient Sanieren (151)]]
* Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages.  




;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer für {{PAGENAME}}: <br /> 12,5 % förderfähiger Kosten, bis 9.375 EUR pro Wohneinheit. <br /> Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages. <br />  Kombination mit [[KfW Programm 431]] möglich. Keine Kombination mit [[KfW Programm 151]] <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[Erneuerbare Energie|erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]], aber keine Kombination bei Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination".
; Für Programm 151 und 430 gilt außerdem
* Empfehlung für andere [[Sanierung]]s- , [[Modernisierung]]sarbeiten: [[KfW Wohnraum Modernisieren (141)|Wohnraum Modernisieren (141)]], zur Barrierereduzierung: [[KfW Altersgerecht Umbauen - Kredit (155)]] oder [[KfW Altersgerecht Umbauen - Zuschuss (455)|Altersgerecht Umbauen - Zuschuss (455)]].
* Für Anlagen zur Nutzung [[Erneuerbare Energie|erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]].




;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]]:  
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]]:  
* Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten, bis 2.000 Euro pro Vorhaben
* Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten (bis 2.000 Euro pro Vorhaben)
* Abbau / Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen: 150 EUR pro Gerät. Voraussetzg.: Anschluss förderf. Heizungsanlage gem. [[KfW Programm 151|Progr.151]], [[KfW Programm 430|430]] od. [[Marktanreizprogramm|Marktanreizprogr.]].
* Voraussetzung: Kombination mit [[KfW Programm 151|Energieeffizient Sanieren (Kredit (151)]] oder [[KfW Programm 430|Zuschuss (430))]].
* Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen: 25 % der Kosten.<br /> Voraussetzung: Kombination mit [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]] und [[KfW Programm 430|430]].
* Keine Förderung für Aufwendungen umfassender Energieberatung (diese wird separat im Programm [[BAFA Energiesparberatung - "Vor-Ort-Beratung"|"Vor-Ort-Beratung"]] vom [[Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle|Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA]] gefördert).
 




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