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====KfW Fördermittel - Neubau==== | ====KfW Fördermittel - Neubau==== | ||
Seit dem 01.07.2010 wird das KfW-Effizienzhaus 85 nicht mehr gefördert. Der nächsthöhere förderfähige Standard ist das [[KfW-Effizienzhaus 70]] (siehe [[KfW Programm 153]]). | Seit dem 01.07.2010 wird das KfW-Effizienzhaus 85 nicht mehr gefördert. Der nächsthöhere förderfähige Standard ist das [[KfW-Effizienzhaus 70]] (siehe [[KfW Programm 153]]). | ||
====KfW Fördermittel - Altbau==== | ====KfW Fördermittel - Altbau==== | ||
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)]]: Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 151]] oder direkt abfragen. | ;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)]]: Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 151]] oder direkt abfragen. | ||
* Tilgungszuschuß für {{PAGENAME}}: 7,5 % | |||
* Die Kombination mit und [[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]] ist möglich. Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Bauen (153)|Energieeffizient Bauen (153)]], [[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)|Energieeffizient Sanieren - Zuschuss (430)]] für dieselbe Wohneinheit. | |||
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]]) für {{PAGENAME}}: | |||
* 12,5 % förderfähiger Kosten, bis 9.375 EUR pro Wohneinheit. | |||
* Die Kombination mit und [[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]] ist möglich. Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|Energieeffizient Sanieren (151)]] | |||
* Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages. | |||
;[[KfW | ; Für Programm 151 und 430 gilt außerdem | ||
* Empfehlung für andere [[Sanierung]]s- , [[Modernisierung]]sarbeiten: [[KfW Wohnraum Modernisieren (141)|Wohnraum Modernisieren (141)]], zur Barrierereduzierung: [[KfW Altersgerecht Umbauen - Kredit (155)]] oder [[KfW Altersgerecht Umbauen - Zuschuss (455)|Altersgerecht Umbauen - Zuschuss (455)]]. | |||
* Für Anlagen zur Nutzung [[Erneuerbare Energie|erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]]. | |||
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]]: | ;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]]: | ||
* Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten | * Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten (bis 2.000 Euro pro Vorhaben) | ||
* | * Voraussetzung: Kombination mit [[KfW Programm 151|Energieeffizient Sanieren (Kredit (151)]] oder [[KfW Programm 430|Zuschuss (430))]]. | ||
* | * Keine Förderung für Aufwendungen umfassender Energieberatung (diese wird separat im Programm [[BAFA Energiesparberatung - "Vor-Ort-Beratung"|"Vor-Ort-Beratung"]] vom [[Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle|Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA]] gefördert). | ||