Innenraumluft - Richtwerte: Unterschied zwischen den Versionen

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;Richtwerte für die Innenraumluft
;Richtwerte für die Innenraumluft


Letzte Änderung: 09.02.2011
Letzte Änderung: 01.03.2011


Die Menschen halten sich heute durchschnittlich 90% der Zeit in Innenräumen auf. Pro Tag atmet der Mensch 10 bis 20 m³ Luft ein, je nach Alter und je nachdem, wie aktiv er ist. Dies entspricht einer Masse von 12 bis 24 kg Luft. Das ist weitaus mehr als die Masse an Lebensmitteln und Trinkwasser, die eine Person täglich zu sich nimmt! Deshalb ist es wichtig, dass Vorkehrungen getroffen werden, die eine gute Innenraumluftqualität sicherstellen. Es müssen daher Vorgaben erarbeitet werden, ab welcher Konzentration ein Stoff in der Raumluft „schädlich” ist. Dazu dienen Richtwertableitungen.
Die Menschen in Mitteleuropa halten sich heute durchschnittlich 90% der Zeit in Innenräumen auf. Pro Tag atmet der Mensch 10 bis 20 m³ Luft ein, je nach Alter und je nachdem, wie aktiv er ist. Dies entspricht einer Masse von 12 bis 24 kg Luft. Das ist weitaus mehr als die Masse an Lebensmitteln und Trinkwasser, die eine Person täglich zu sich nimmt! Deshalb ist es wichtig, dass Vorkehrungen getroffen werden, die eine gute Innenraumluftqualität sicherstellen. Es müssen daher Vorgaben erarbeitet werden, ab welcher Konzentration ein Stoff in der Raumluft „schädlich” ist. Dazu dienen Richtwertableitungen.


====Was gilt als Innenraum?====
====Was gilt als Innenraum?====
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====Die Richtwerte I und II====
====Die Richtwerte I und II====
Innenraumluft-Richtwerte für einzelne Stoffe erarbeitet eine „Ad-hoc-Arbeitsgruppe“ aus Mitgliedern der [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/irk.htm Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK)] beim [[Umweltbundesamt]] sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG). Grundlage ist ein 1996 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichtes „[http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/Basisschema.pdf Basisschema (PDF / 317 KB)]". Es gibt zwei Richtwert-Kategorien: Richtwert II (RW II) ist ein wirkungsbezogener Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung sein. Je nach Wirkungsweise des Stoffes kann der Richtwert II als Kurzzeitwert (RW II K) oder Langzeitwert (RW II L) definiert sein.  
Innenraumluft-Richtwerte für einzelne Stoffe erarbeitet eine „Ad-hoc-Arbeitsgruppe“, die aus Mitgliedern der [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/irk.htm Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK)] beim [[Umweltbundesamt]] sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) besteht. Grundlage ist ein 1996 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichtes „[http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/Basisschema.pdf Basisschema (PDF / 317 KB)]". Es gibt zwei Richtwert-Kategorien: Richtwert II (RW II) ist ein wirkungsbezogener Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung sein. Je nach Wirkungsweise des Stoffes kann der Richtwert II als Kurzzeitwert (RW II K) oder Langzeitwert (RW II L) definiert sein.  


Richtwert I (RW I) beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, beider bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist. Aus Gründen der Vorsorge sollte auch im Konzentrationsbereich zwischen Richtwert I und II gehandelt werden, sei es durch technische und bauliche Maßnahmen am Gebäude (handeln muss in diesem Fall der Gebäudebetreiber) oder durch verändertes Nutzerverhalten. RW I kann als Zielwert bei der Sanierung dienen. Die Richtwerte beziehen sich auf Einzelstoffe und beinhalten keine Aussage über mögliche Kombinationswirkungen verschiedener Substanzen. Bis Ende 2010 sind folgende Richtwerte festgelegt worden:
Richtwert I (RW I - Vorsorgerichtwert) beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist. Eine Überschreitung ist allerdings mit einer über das übliche Maß hinausgehenden, unerwünschten Belastung verbunden. Aus Gründen der Vorsorge sollte auch im Konzentrationsbereich zwischen Richtwert I und II gehandelt werden, sei esdurch technische undbauliche Maßnahmen am Gebäude (handeln muss in diesem Fall der Gebäudebetreiber) oder durch verändertes Nutzerverhalten. RW I kann alsZielwert bei der Sanierung dienen.


Bis Ende 2010 sind folgende Richtwerte festgelegt worden (die ausführlichen Begründungen sind im Anschluss an die Tabelle aufgelistet):
{{{TabH1/1}}
{{{TabH1/1}}
| '''Verbindung'''  
| '''Verbindung'''  
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|-
|-
|[[Aldehyde]], C4 bis C11 <br /> (gesättigt, azyklisch, aliphatisch)|| 2|| 0,1|| 2009
|[[Aldehyde]], C4 bis C11 <br /> (gesättigt, azyklisch, aliphatisch)|| 2|| 0,1|| 2009
|-
<!--|-
|[[Kohlendioxid]] || 2000 ppm <br /> (hygienisch inakzeptabel)|| 1000 ppm <br /> (hygienisch unbedenklich)|| 2008
|[[Kohlendioxid]] || 2000 ppm <br /> (hygienisch inakzeptabel)|| 1000 ppm <br /> (hygienisch unbedenklich)|| 2008-->
|-
|-
|C9 – C14-[[Alkane]] / <br /> Isoalkane (aromatenarm)||  2|| 0,2|| 2005
|C9 – C14-[[Alkane]] / <br /> Isoalkane (aromatenarm)||  2|| 0,2|| 2005
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|-
|Diisocyanate|| colspan="2"| siehe Erläuterungen im folgenden Text||2000
|Diisocyanate|| colspan="2"| siehe Erläuterungen im folgenden Text||2000
|-  
<!--|-  
|[[TVOC]]|| colspan="2"| siehe Erläuterungen im folgenden Text||1999
|[[TVOC]]|| colspan="2"| siehe Erläuterungen im folgenden Text||1999-->
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|Quecksilber <br />(als metallischer Dampf) ||0,00035||0,000035||1999
|Quecksilber <br />(als metallischer Dampf) ||0,00035||0,000035||1999
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|}
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* <sup>1</sup>) Der RW I-Wert dürfte Schutz auch vor geruchlichen Belästigungen bieten.
<sup>1</sup>) )Üblicherweise handelt es sich um Langzeitwerte. Davon abweichende Mittelungszeiträume sind in Klammern angegeben, z.B. 24 Stunden (h).
 
<!--Der RW I-Wert dürfte Schutz auch vor geruchlichen Belästigungen bieten.


* <sup>2</sup>) Obwohl die Ergebnisse tierexperimenteller Studien auf ein krebserzeugendes Potenzial der Verbindung hinweisen und für krebserzeugende Stoffe das Basisschema zur Richtwertableitung keine Anwendung finden sollte, sieht die Kommission aufgrund des Fehlens eindeutiger Hinweise zur Genotoxizität und des Bedarfs an Orientierungshilfen die Ableitung von Richtwerten für TCEP als vertretbar an.  
* <sup>2</sup>) Obwohl die Ergebnisse tierexperimenteller Studien auf ein krebserzeugendes Potenzial der Verbindung hinweisen und für krebserzeugende Stoffe das Basisschema zur Richtwertableitung keine Anwendung finden sollte, sieht die Kommission aufgrund des Fehlens eindeutiger Hinweise zur Genotoxizität und des Bedarfs an Orientierungshilfen die Ableitung von Richtwerten für TCEP als vertretbar an.  
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* <sup>3</sup>) In Klammern ist, soweit er ausdrücklich festgelegt wurde, ein Mittelungszeitraum angegeben, z. B. 24 Stunden (h).
* <sup>3</sup>) In Klammern ist, soweit er ausdrücklich festgelegt wurde, ein Mittelungszeitraum angegeben, z. B. 24 Stunden (h).


Die Festlegung eines Richtwertes II für Diisocyanate (DI) erachtete die Arbeitsgruppe nicht als sinnvoll: Die anfänglich höhere Konzentration in der Raumluft bei der Verarbeitung von Diisocyanate-haltigen Lacken und Klebern (Konzentration im Bereich des MAK-Wertes) sinkt rasch ab und nach Beendigung des Aushärtevorgangs ist nicht mit einer Dauerbelastung zu rechnen. Generell sollte beim Verarbeiten DI-haltiger Produkte gut gelüftet werden.
Die Festlegung eines Richtwertes II für Diisocyanate (DI) erachtete die Arbeitsgruppe nicht als sinnvoll: Die anfänglich höhere Konzentration in der Raumluft bei der Verarbeitung von Diisocyanate-haltigen Lacken und Klebern (Konzentration im Bereich des MAK-Wertes) sinkt rasch ab und nach Beendigung des Aushärtevorgangs ist nicht mit einer Dauerbelastung zu rechnen. Generell sollte beim Verarbeiten DI-haltiger Produkte gut gelüftet werden.-->
 
===Von der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der IRK/AOLG veröffentlichte Empfehlungen zu Richtwerten und Leitwerten:===
Ad-hocArbeitsgruppe „Innenraumrichtwerte” der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des [[Umweltbundesamt]]es und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. <br />
[http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/publikationen/ad-hoc/siloxane.pdf Richtwerte für zyklische Dimethylsiloxane in der Innenraumluft. PDF / 885 KB] <br />
Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 54(2010) S 388 - 400.


===In der Ad-hoc AG IRK/AOLG erarbeitete Richtwert-Empfehlungen:===
Ad-hoc Arbeitsgruppe „Innenraumrichtwerte” der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des [[Umweltbundesamt]]es und der AOLG.<br /> [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/publikationen/ad-hoc/limonen.pdf Richtwerte für monocyclische Monoterpene (Leitsubstanz d-Limonen). PDF / 467 KB] <br />
Ad-hoc Arbeitsgruppe „Innenraumrichtwerte” der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der AOLG.<br /> [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/publikationen/ad-hoc/limonen.pdf Richtwerte für monocyclische Monoterpene (Leitsubstanz d-Limonen). PDF / 467 KB] <br />
Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 53 (2010) S 1206 - 1215.  
Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 53 (2010) S 1206 - 1215.  


Ad-hoc Arbeitsgruppe „Innenraumrichtwerte” der  Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden.<br />
Ad-hoc Arbeitsgruppe „Innenraumrichtwerte” der  Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des [[Umweltbundesamt]]es und der Obersten Landesgesundheitsbehörden.<br />
[http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/publikationen/ad-hoc/benzylalkohol.pdf Richtwerte für Benzylakohol.  PDF /235 KB] <br />
[http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/publikationen/ad-hoc/benzylalkohol.pdf Richtwerte für Benzylakohol.  PDF /235 KB] <br />
Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 53 (2010) S 984 - 988.
Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 53 (2010) S 984 - 988.

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