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* Sämtliche Stoffe bzw. Substanzen in Zubereitungen und Erzeugnissen (Inhaltsstoffe) werden für den jeweiligen Transport-, Lager-, Verarbeitungs-, Einbau- und/oder Nutzungszustand erfasst. Diese Informationen dienen der Identifikation von Risiken für Umwelt und Gesundheit im Produktlebenszyklus. | * Sämtliche Stoffe bzw. Substanzen in Zubereitungen und Erzeugnissen (Inhaltsstoffe) werden für den jeweiligen Transport-, Lager-, Verarbeitungs-, Einbau- und/oder Nutzungszustand erfasst. Diese Informationen dienen der Identifikation von Risiken für Umwelt und Gesundheit im Produktlebenszyklus. | ||
* Als Deklarationswert für Gefahrstoffe wird ein Stoffanteil von 0,1 Gewichts % (0,1 g / 100 g) zugrunde gelegt, bezogen auf einen physikalisch nicht weiter zerlegbaren Stoff (Reinstoff), sowie homogene Zubereitungen, Erzeugnisse oder Bauteile | * Als Deklarationswert für Gefahrstoffe wird ein Stoffanteil von 0,1 Gewichts % (0,1 g / 100 g) zugrunde gelegt, bezogen auf einen physikalisch nicht weiter zerlegbaren Stoff (Reinstoff), sowie homogene Zubereitungen, Erzeugnisse oder Bauteile | ||
* Für besonders besorgnisergende Stoffe (10) mit hohem Gefährdungspotenzial für Umwelt und Gesundheit ([[CMR-Stoff|CMR]]-PBT-vPvB-Stoffe und sensibilisierende Stoffe) entfällt diese Abschneideregel (5), d.h. sie sind in jedem Falle vollständig zu deklarieren | * Für besonders besorgnisergende Stoffe (10) mit hohem Gefährdungspotenzial für Umwelt und Gesundheit ([[CMR-Stoff|CMR]]-[[PBT]]-[[vPvB]]-Stoffe und sensibilisierende Stoffe) entfällt diese Abschneideregel (5), d.h. sie sind in jedem Falle vollständig zu deklarieren | ||
* Grundlage für die Deklaration eines Stoffes ist die international gültige [[CAS]]-Nummer (6) oder die [[EINECS]]-Nummer (7) für chemische Altstoffe | * Grundlage für die Deklaration eines Stoffes ist die international gültige [[CAS]]-Nummer (6) oder die [[EINECS]]-Nummer (7) für chemische Altstoffe | ||