Nageldichtband: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Nageldichtbänder''' für [[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en werden unterhalb der [[Konterlattung]] geneigter Dachkonstruktionen eingesetzt
'''Nageldichtbänder''' für [[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en werden unterhalb der [[Konterlattung]] geneigter Dachkonstruktionen  
* die als [[Behelfsdeckung]]en (temporäre Maßnahme) fungieren  
* die als [[Behelfsdeckung]]en fungieren oder
* bei Unterschreitung der [[Regeldachneigung]] (≥ -12°, bei Mindestdachneigung 10°) <br />als erforderliche "Zusatzmaßnahme" bei 2 "[[Erhöhte Anforderung|erhöhten Anforderungen]]" für das Kriterium "'''[[regensicheres Unterdach]]''' - Klasse 2" gemäß "[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1]]" vom [[ZVDH]].  
* bei [[Naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung|naht- und perforationsgesicherter Unterdeckung]]/[[naht- und perforationsgesicherte Unterspannung|Unterspannung]] gemäß <br />[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1]] vom [[ZVDH]].  


Damit werden die Durchdringungen der Befestigungsmittel aus [[Konterlatte]]n (Nägel, Schrauben) in den Bahnen dauerhaft und sicher abgedichtet verhindert somit das Eindringen von Wasser.
Somit werden die Durchdringungen der Bahnen durch die Befestigungsmittel der [[Konterlatte]]n (Nägel, Schrauben) dauerhaft und sicher abgedichtet und somit das Eindringen von Feuchtigkeit verhindert.




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