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Die Zuordnung der Zusatzmaßnahmen der [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks|Fachregeln für Dachdeckungen]] mit Dachziegeln und Dachsteinen erfolgt in Tabelle 1.1 ([[Erhöhte Anforderung]]). | Die Zuordnung der Zusatzmaßnahmen der [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks|Fachregeln für Dachdeckungen]] mit Dachziegeln und Dachsteinen erfolgt in Tabelle 1.1 ([[Erhöhte Anforderung]]). | ||
Demnach sind Naht- und perforationsgesicherte Unterdeckungen der '''Klasse 3''' zugeordnet. | Demnach sind Naht- und perforationsgesicherte Unterdeckungen der '''Klasse 3''' zugeordnet. '''Klasse 3''' wird gefordert bei | ||
{{{TabH1/1}} | {{{TabH1/1}} | ||
| width="120" | Regeldachneigung <br />([[RDN]]) || valgin="top" | Anzahl zusätzl. <br />[[Erhöhte Anforderung|erhöhter Anforderungen]] | | width="120" | Regeldachneigung <br />([[RDN]]) || valgin="top" | Anzahl zusätzl. <br />[[Erhöhte Anforderung|erhöhter Anforderungen]] | ||
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<sup>1)</sup> Nur zulässig, bei Nachweis der Funktionssicherheit inkl. Zubehör. Anderenfalls: nächsthöhere Klasse. | <sup>1)</sup> Nur zulässig, bei Nachweis der Funktionssicherheit inkl. Zubehör. Anderenfalls: nächsthöhere Klasse. | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |