Gewährleistung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
24 Bytes hinzugefügt ,  16:01, 8. Apr. 2011
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
(Die Seite wurde neu angelegt: „==Gewährleistungskaufrecht== ;Dauer: Nach derzeit geltendem Recht läuft die Gewährleistung zwei Jahre (bis 2002 waren es 6 Monate).<br />Nach 6 Monaten gilt di…“)
 
K
Zeile 6: Zeile 6:


In diesem Rahmen ist vom Verkäufer '''Materialersatz''' zu liefern.
In diesem Rahmen ist vom Verkäufer '''Materialersatz''' zu liefern.


==Werkvertragsrecht==
==Werkvertragsrecht==
Zeile 13: Zeile 14:
;Versteckte Mängel: hierfür gelten 10 Jahre Gewährleistung
;Versteckte Mängel: hierfür gelten 10 Jahre Gewährleistung
;30 Jahre Gewährleistung: bestehen bei Organisationsverschulden z.B. mit der Folge von Personenschäden.   
;30 Jahre Gewährleistung: bestehen bei Organisationsverschulden z.B. mit der Folge von Personenschäden.   


==Systemgewährleistung==
==Systemgewährleistung==
Zeile 22: Zeile 24:
* Übernahme von Materialkosten (für solche Materialien, die durch die erforderlichen baulichen Maßnahmen ebenfalls ersetzt werden müssen)
* Übernahme von Materialkosten (für solche Materialien, die durch die erforderlichen baulichen Maßnahmen ebenfalls ersetzt werden müssen)
* Gemeinkosten (darunter fällt auch Baustelleneinrichtung).
* Gemeinkosten (darunter fällt auch Baustelleneinrichtung).


==Garantie==
==Garantie==
Zeile 32: Zeile 35:
   
   


[[Kategorie:Glossar]]
[[Kategorie:Normung]][[Kategorie:Glossar]]

Navigationsmenü