Untergeordnete Gebäude: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
K (Die Seite wurde neu angelegt: „Gemäß dem Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks sind z.B. folgende Gebäude als '''untergeordnete Gebäude''' einzustufen: Carport, Scheunen, Lagersch…“)
 
K
Zeile 1: Zeile 1:
Gemäß dem [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks]] sind z.B. folgende Gebäude als '''untergeordnete Gebäude''' einzustufen: Carport, Scheunen, Lagerschuppen <br />
Gemäß dem [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks]] sind z.B. folgende Gebäude als '''untergeordnete Gebäude''' einzustufen:
* Carport,  
* Scheunen,  
* Lagerschuppen.
Solche Gebäude haben einen geringeren Schutzbedarf bezogen auf die Regensicherheit.  
Solche Gebäude haben einen geringeren Schutzbedarf bezogen auf die Regensicherheit.  


Navigationsmenü