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Gemäß dem [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks]] sind z.B. folgende Gebäude als '''untergeordnete Gebäude''' einzustufen: Carport, Scheunen, Lagerschuppen | Gemäß dem [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks]] sind z.B. folgende Gebäude als '''untergeordnete Gebäude''' einzustufen: | ||
* Carport, | |||
* Scheunen, | |||
* Lagerschuppen. | |||
Solche Gebäude haben einen geringeren Schutzbedarf bezogen auf die Regensicherheit. | Solche Gebäude haben einen geringeren Schutzbedarf bezogen auf die Regensicherheit. | ||