Erhöhte Anforderung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Die neue Zuordnung in 6 Klassen''' findet sich im [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1#Übersicht angelehnt an Tabelle 1|Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen - Tabelle 1]]
'''Die neue Zuordnung in 6 Klassen''' findet sich im [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1#Übersicht angelehnt an Tabelle 1|Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen - Tabelle 1]]


====Übersicht für [[SOLITEX]]-Produkte angelehnt an Tabelle 1.1====
====Übersicht für diverse SOLITEX-Produkte angelehnt an Tabelle 1.1====
Gültig für pro clima [[SOLITEX MENTO]], [[SOLITEX UD|-UD]], [[SOLITEX PLUS|-PLUS]] und den jeweiligen "connect"-Varianten.
 
Nachfolgend die seit 2010 aktuelle Zuordnung von Zusatzmaßnahmen gültig nur für die [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks|Fachregeln für Dachdeckungen]] mit Dachziegeln und Dachsteinen.<br />
Nachfolgend die seit 2010 aktuelle Zuordnung von Zusatzmaßnahmen gültig nur für die [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks|Fachregeln für Dachdeckungen]] mit Dachziegeln und Dachsteinen.<br />
Diese verstehen sich als  
Diese verstehen sich als  
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Interpretation:<br />
Interpretation:<br />
* pro clima [[SOLITEX]], verarbeitet gemäß Klasse 4, kann bis zu einer Unterschreitung der RDN um max. 4° und einer erhöhten Anforderung verwendet werden.
* Benannte SOLITEX-Bahnen verarbeitet gemäß Klasse 4, können bis zu einer Unterschreitung der RDN um max. 4° und einer erhöhten Anforderung verwendet werden.
* Ab einer Unterschreitung der RDN bis zu 4° und zwei erhöhten Anforderungen oder einer Unterschreitung von 4° bis zu 8° und bis zu drei erhöhten Anforderungen kann pro clima [[SOLITEX]] als Klasse 3 verwendet werden.
* Ab einer Unterschreitung der RDN bis zu 4° und zwei erhöhten Anforderungen oder einer Unterschreitung von 4° bis zu 8° und bis zu drei erhöhten Anforderungen können die Bahnen als Klasse 3 verwendet werden.


Wird ein Dachgeschoss zu Wohnzwecken genutzt liegt gemäß den ZVDH-Regeln ein erhöhtes Anforderungsniveau vor und es wird gemäß 1.3.2 (3) gefordert (s.o.), dass die Zusatzmaßnahme den stofflichen Eigenschaften einer [[Behelfsdeckung]] entsprechen muss. <br />
Wird ein Dachgeschoss zu Wohnzwecken genutzt liegt gemäß den ZVDH-Regeln ein erhöhtes Anforderungsniveau vor und es wird gemäß 1.3.2 (3) gefordert (s.o.), dass die Zusatzmaßnahme den stofflichen Eigenschaften einer [[Behelfsdeckung]] entsprechen muss. <br />

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