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'''Die neue Zuordnung in 6 Klassen''' findet sich im [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1#Übersicht angelehnt an Tabelle 1|Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen - Tabelle 1]] | '''Die neue Zuordnung in 6 Klassen''' findet sich im [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1#Übersicht angelehnt an Tabelle 1|Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen - Tabelle 1]] | ||
====Übersicht für | ====Übersicht für diverse SOLITEX-Produkte angelehnt an Tabelle 1.1==== | ||
Gültig für pro clima [[SOLITEX MENTO]], [[SOLITEX UD|-UD]], [[SOLITEX PLUS|-PLUS]] und den jeweiligen "connect"-Varianten. | |||
Nachfolgend die seit 2010 aktuelle Zuordnung von Zusatzmaßnahmen gültig nur für die [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks|Fachregeln für Dachdeckungen]] mit Dachziegeln und Dachsteinen.<br /> | Nachfolgend die seit 2010 aktuelle Zuordnung von Zusatzmaßnahmen gültig nur für die [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks|Fachregeln für Dachdeckungen]] mit Dachziegeln und Dachsteinen.<br /> | ||
Diese verstehen sich als | Diese verstehen sich als | ||
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Interpretation:<br /> | Interpretation:<br /> | ||
* | * Benannte SOLITEX-Bahnen verarbeitet gemäß Klasse 4, können bis zu einer Unterschreitung der RDN um max. 4° und einer erhöhten Anforderung verwendet werden. | ||
* Ab einer Unterschreitung der RDN bis zu 4° und zwei erhöhten Anforderungen oder einer Unterschreitung von 4° bis zu 8° und bis zu drei erhöhten Anforderungen | * Ab einer Unterschreitung der RDN bis zu 4° und zwei erhöhten Anforderungen oder einer Unterschreitung von 4° bis zu 8° und bis zu drei erhöhten Anforderungen können die Bahnen als Klasse 3 verwendet werden. | ||
Wird ein Dachgeschoss zu Wohnzwecken genutzt liegt gemäß den ZVDH-Regeln ein erhöhtes Anforderungsniveau vor und es wird gemäß 1.3.2 (3) gefordert (s.o.), dass die Zusatzmaßnahme den stofflichen Eigenschaften einer [[Behelfsdeckung]] entsprechen muss. <br /> | Wird ein Dachgeschoss zu Wohnzwecken genutzt liegt gemäß den ZVDH-Regeln ein erhöhtes Anforderungsniveau vor und es wird gemäß 1.3.2 (3) gefordert (s.o.), dass die Zusatzmaßnahme den stofflichen Eigenschaften einer [[Behelfsdeckung]] entsprechen muss. <br /> |