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* Ab einer Unterschreitung der RDN bis zu 4° und drei erhöhten Anforderungen oder einer Unterschreitung von >4° bis 8° und bis zu drei erhöhten Anforderungen können die Bahnen als Klasse 3 verwendet werden. | * Ab einer Unterschreitung der RDN bis zu 4° und drei erhöhten Anforderungen oder einer Unterschreitung von >4° bis 8° und bis zu drei erhöhten Anforderungen können die Bahnen als Klasse 3 verwendet werden. | ||
Wird ein Dachgeschoss zu Wohnzwecken genutzt liegt gemäß den ZVDH-Regeln ein erhöhtes Anforderungsniveau vor und es wird gemäß 1.3.2 (3) gefordert (s.o.), dass die Zusatzmaßnahme den stofflichen Eigenschaften einer [[Behelfsdeckung]] entsprechen muss. Die stofflichen Eigenschaften werden von | Wird ein Dachgeschoss zu Wohnzwecken genutzt liegt gemäß den ZVDH-Regeln ein erhöhtes Anforderungsniveau vor und es wird gemäß 1.3.2 (3) gefordert (s.o.), dass die Zusatzmaßnahme den stofflichen Eigenschaften einer [[Behelfsdeckung]] entsprechen muss. Die stofflichen Eigenschaften werden von den genannten [[SOLITEX]]-Bahnen erreicht. | ||