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==Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)== | ==Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)== | ||
Das '''Erneuerbare-Energien-Gesetz''' regelt die Abnahme und Vergütung von ausschließlich aus | Das '''Erneuerbare-Energien-Gesetz''' regelt die Abnahme und Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben. | ||
Es ist erstmalig 2000 in Kraft getreten und wurde im Jahr 2004 einer Novellierung unterzogen, das die Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien verbesserte hat. | Es ist erstmalig 2000 in Kraft getreten und wurde im Jahr 2004 einer Novellierung unterzogen, das die Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien verbesserte hat. | ||
Im Jahr 2008 hat die Bundesregierung das EEG einer erneuten Novellierung unterzogen, um es an die Entwicklungen im Bereich der [[Erneuerbare Energie|erneuerbaren Energien]] anzupassen. Das neue EEG ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten und hat die bis dahin gültige Fassung aus dem Jahr 2004 abgelösten. | Im Jahr 2008 hat die Bundesregierung das EEG einer erneuten Novellierung unterzogen, um es an die Entwicklungen im Bereich der [[Erneuerbare Energie|erneuerbaren Energien]] anzupassen. Das neue EEG ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten und hat die bis dahin gültige Fassung aus dem Jahr 2004 abgelösten. | ||
Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind | Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind | ||
* die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als zentrales Element für Klimaschutz/ Umweltschutz/ nachhaltige Entwicklung und | * die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als zentrales Element für Klimaschutz/ Umweltschutz/ nachhaltige Entwicklung und | ||
* die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2020 auf 20 Prozent. | * die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2020 auf 20 Prozent. | ||
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Die Vergütungshöhe nach dem EEG ist je nach verwendeter [[Biomasse]] sowie Anlagenleistung unterschiedlich. Der '''Vergütungszeitraum''' beträgt 20 Jahre inkl. Jahr der Inbetriebnahme der Anlage. Die Höhe der Grundvergütung sowie die der Boni reduziert sich jährlich um 1 % bezogen auf die im Vorjahr gewährte Vergütung ('''Degression'''). | Die Vergütungshöhe nach dem EEG ist je nach verwendeter [[Biomasse]] sowie Anlagenleistung unterschiedlich. Der '''Vergütungszeitraum''' beträgt 20 Jahre inkl. Jahr der Inbetriebnahme der Anlage. Die Höhe der Grundvergütung sowie die der Boni reduziert sich jährlich um 1 % bezogen auf die im Vorjahr gewährte Vergütung ('''Degression'''). | ||
Der Betreiber einer EEG-Anlage ist verpflichtet, dem Energieversorgesunternehmen (EVU) '''bis zum 28. Februar eines jeden Jahres''' die entsprechenden Daten für die "Endabrechnung" des Vorjahres vorzulegen. Wenn [[Biomasse, Strom aus|Strom]] und [[Biomasse, Wärme aus|Wärme]] nach dem Erneuerbaren- Energien Gesetz (nach EEG 2009) mit entsprechenden Vergütungs-Boni erzeugen wird, ist in bestimmten Fällen auch ein | Der Betreiber einer EEG-Anlage ist verpflichtet, dem Energieversorgesunternehmen (EVU) '''bis zum 28. Februar eines jeden Jahres''' die entsprechenden Daten für die "Endabrechnung" des Vorjahres vorzulegen. Wenn [[Biomasse, Strom aus|Strom]] und [[Biomasse, Wärme aus|Wärme]] nach dem Erneuerbaren- Energien Gesetz (nach EEG 2009) mit entsprechenden Vergütungs-Boni erzeugen wird, ist in bestimmten Fällen auch ein '''Umweltgutachten''' erforderlich. Das Umweltgutachten berechtigt z.B. zur Beanspruchung des [[Nawaro]]-, Gülle-, Landschaftspflege- und [[KWK]]-Bonuses. Bei der Prüfung durch die Umweltgutachter werden Zählerstände, Einsatzstofftagebuch, Liefer- und Wiegescheine und Rechnungen geprüft. Außerdem werden die Rohstoffe zur Stromerzeugung mit der Eigenerzeugung des Betriebs abgeglichen und eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen. | ||
Die Gesetzestexte zum EEG sowie weitere Publikationen zum EEG können Sie hier herunterladen: | Die Gesetzestexte zum EEG sowie weitere Publikationen zum EEG können Sie hier herunterladen: | ||
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* [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eeg_2009/gesamt.pdf Gesetzestext EEG 2009] | * [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eeg_2009/gesamt.pdf Gesetzestext EEG 2009] | ||
* [http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/zwischenber_mon_bio.pdf EEG Monitoring 2008 - Biomasse] | * [http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/zwischenber_mon_bio.pdf EEG Monitoring 2008 - Biomasse] | ||
* [http://www.bio-energie.de/index.php?id=1205&idtitel=391 BMELV Broschüre zum EEG und EEWärmeG] | * [http://www.bio-energie.de/index.php?id=1205&idtitel=391 BMELV Broschüre zum EEG und EEWärmeG] ([[BMELV]]) | ||
* [http://www.unendlich-viel-energie.de/de/politik/10-jahre-eeg.html Informationen zu "10 Jahre EEG"] (Agentur für Erneuerbare Energien) | |||
Auf der Internetpräsenz der [http://www.clearingstelle-eeg.de/ Clearingstelle EEG] findet sich eine umfangreiche Sammlung von einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, gerichtlichen Entscheidungen sowie Studien, Gutachten und Papieren zum EEG. | Auf der Internetpräsenz der [http://www.clearingstelle-eeg.de/ Clearingstelle EEG] findet sich eine umfangreiche Sammlung von einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, gerichtlichen Entscheidungen sowie Studien, Gutachten und Papieren zum EEG. |