Ü-Zeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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Problemstellung: Diese Zeichen sind aufgrund der Vielzahl von Parametern nicht besonders anwenderfreundlich. Auf der Baustelle können die wenigsten Bauakteure etwas mit dieser Datenflut anfangen, außer, sämtliche entsprechenden Regelwerke liegen schriftlich vor.
Problemstellung: Diese Zeichen sind aufgrund der Vielzahl von Parametern nicht besonders anwenderfreundlich. Auf der Baustelle können die wenigsten Bauakteure etwas mit dieser Datenflut anfangen, außer, sämtliche entsprechenden Regelwerke liegen schriftlich vor.


Gemäß [[DIN 4108]]-4 Tabelle 2 und 3 gibt es zwei Kategorien von Dämmstoffen, wenn diese in harmonisierten Spezifikationen (z. B. DIN 4108-10) beschrieben sind. Für Produkte der Kategorie I wird der '''Bemessungswert der [[Wärmeleitfähigkeit]]''' durch Multiplikation des deklarierten Nennwertes λ<sub>D</sub> mit dem normativ festgelegten Sicherheitsfaktor von 1,2 bestimmt.<br />
Gemäß [[DIN 4108]]-4 Tabelle 2 und 3 gibt es zwei Kategorien von Dämmstoffen, wenn diese in harmonisierten Spezifikationen (z. B. DIN 4108-10) beschrieben sind. Für Produkte der Kategorie I wird der '''Bemessungswert der [[Wärmeleitfähigkeit]]''' durch Multiplikation des deklarierten Nennwertes λ<sub>D</sub> mit dem normativ festgelegten Sicherheitsfaktor von 1,2 bestimmt.
 
Das bedeutet, dass der für die Berechnung der Wärmeleistung nach [[ENEV]] erforderliche Bemessungswert um 20 % höher, also ungünstiger deklariert ist, als der Nennwert λ<sub>D</sub>. Dies trifft für alle Wärmedämmstoffe zu, die nur das [[CE-Zeichen]] tragen.
Das bedeutet, dass der für die Berechnung der Wärmeleistung nach [[ENEV]] erforderliche Bemessungswert um 20 % höher, also ungünstiger deklariert ist, als der Nennwert λ<sub>D</sub>. Dies trifft für alle Wärmedämmstoffe zu, die nur das [[CE-Zeichen]] tragen.
Alle Dämmstoffe mit dem Ü-Zeichen müssen einen '''Grenzwert''' (λ<sub>grenz</sub>) der [[Wärmeleitfähigkeit]] einhalten, wie er für Produkte der Kategorie II nach DIN 4108-4 festgelegt ist. Aufgrund dieses Übereinstimmungszertifikats wird der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit lediglich mit einem Sicherheitsfaktor von 1,05 (entspricht 5 % Zuschlag) auf den Grenzwert (λ<sub>grenz</sub>) laut DIN 4108-4 beaufschlagt. Dieser günstigere '''Bemessungswert laut Kategorie II''' entspricht in der Regel exakt dem Nennwert von Kategorie I und fällt somit um 20 % günstiger aus als der '''Bemessungswert laut Kategorie I''' (ohne Ü-Zeichen).
Alle Dämmstoffe mit dem Ü-Zeichen müssen einen '''Grenzwert''' (λ<sub>grenz</sub>) der [[Wärmeleitfähigkeit]] einhalten, wie er für Produkte der Kategorie II nach DIN 4108-4 festgelegt ist. Aufgrund dieses Übereinstimmungszertifikats wird der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit lediglich mit einem Sicherheitsfaktor von 1,05 (entspricht 5 % Zuschlag) auf den Grenzwert (λ<sub>grenz</sub>) laut DIN 4108-4 beaufschlagt. Dieser günstigere '''Bemessungswert laut Kategorie II''' entspricht in der Regel exakt dem Nennwert von Kategorie I und fällt somit um 20 % günstiger aus als der '''Bemessungswert laut Kategorie I''' (ohne Ü-Zeichen).


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