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<sup>2</sup>) Häufig wird auch die umgangssprachliche Bezeichnung "[[Rechenwert]]" verwendet | <sup>2</sup>) Häufig wird auch die umgangssprachliche Bezeichnung "[[Rechenwert]]" verwendet | ||
=== Weshalb Dämmstoffhersteller das Ü-Zeichen gerne einsetzen=== | |||
Gemäß [[DIN 4108]]-4 Tabelle 2 und 3 gibt es zwei Kategorien von Dämmstoffen, wenn diese in harmonisierten Spezifikationen (z. B. DIN 4108-10) beschrieben sind. Für Produkte der Kategorie I wird der [[Bemessungswert, Wärmeleitfähigkeit|Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit]] durch Multiplikation des deklarierten Nennwertes λ<sub>D</sub> mit dem normativ festgelegten Sicherheitsfaktor von ~ 1,2 bestimmt. | {{Anker|Dämmstoffhersteller_nutzen_Ü-Zeichen}} | ||
Gemäß [[DIN 4108]]-4 Tabelle 2 und 3 gibt es zwei Kategorien von Dämmstoffen, wenn diese in harmonisierten Spezifikationen (z. B. [[DIN 4108]]-10) beschrieben sind. Für Produkte der Kategorie I wird der [[Bemessungswert, Wärmeleitfähigkeit|Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit]] durch Multiplikation des deklarierten Nennwertes λ<sub>D</sub> mit dem normativ festgelegten Sicherheitsfaktor von ~ 1,2 bestimmt (s. Tabelle oben). | |||
Das bedeutet, dass der für die Berechnung der Wärmeleistung nach [[ENEV]] erforderliche Bemessungswert um ~ 20 % höher, also ungünstiger deklariert ist, als der Nennwert λ<sub>D</sub>. Dies trifft für alle Wärmedämmstoffe zu, die nur das [[CE-Zeichen]] tragen. | Das bedeutet, dass der für die Berechnung der Wärmeleistung nach [[ENEV]] erforderliche Bemessungswert um ~ 20 % höher, also ungünstiger deklariert ist, als der Nennwert λ<sub>D</sub>. Dies trifft für alle Wärmedämmstoffe zu, die nur das [[CE-Zeichen]] tragen. | ||
Alle Dämmstoffe mit dem [[Ü-Zeichen]] müssen einen '''Grenzwert''' (λ<sub>grenz</sub>) der Wärmeleitfähigkeit einhalten, wie er für Produkte der Kategorie II nach DIN 4108-4 festgelegt ist. Aufgrund dieses Übereinstimmungszertifikats wird der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit lediglich mit einem Sicherheitsfaktor von 1,05 (entspricht 5 % Zuschlag) auf den Grenzwert (λ<sub>grenz</sub>) laut DIN 4108-4 beaufschlagt. Dieser günstigere '''Bemessungswert laut Kategorie II''' entspricht in der Regel exakt dem Nennwert von Kategorie I und fällt somit um 20 % günstiger aus als der '''Bemessungswert laut Kategorie I''' (ohne Ü-Zeichen). | Alle Dämmstoffe mit dem [[Ü-Zeichen]] müssen einen '''Grenzwert''' (λ<sub>grenz</sub>) der Wärmeleitfähigkeit einhalten, wie er für Produkte der Kategorie II nach DIN 4108-4 festgelegt ist. Aufgrund dieses Übereinstimmungszertifikats wird der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit lediglich mit einem Sicherheitsfaktor von 1,05 (entspricht 5 % Zuschlag) auf den Grenzwert (λ<sub>grenz</sub>) laut DIN 4108-4 beaufschlagt. Dieser günstigere '''Bemessungswert laut Kategorie II''' entspricht in der Regel exakt dem Nennwert von Kategorie I und fällt somit um ~20 % günstiger aus als der '''Bemessungswert laut Kategorie I''' (ohne [[Ü-Zeichen]]). | ||
Das Ü-Zeichen bringt also für die Berechnung der Wärmeleitfähigkeit nach [[ENEV]] einen rechnerischen Vorteil von ~20 % gegenüber einem gleichwertigen Dämmstoff ohne Ü-Zeichen. Aus diesem Grund sind fast alle hier gebräuchlichen Dämmstoffe neben dem [[CE-Zeichen]] auch mit dem Ü-Zeichen ausgezeichnet. | Das Ü-Zeichen bringt also für die Berechnung der Wärmeleitfähigkeit nach [[ENEV]] einen rechnerischen Vorteil von ~20 % gegenüber einem gleichwertigen Dämmstoff ohne Ü-Zeichen. Aus diesem Grund sind fast alle hier gebräuchlichen Dämmstoffe neben dem [[CE-Zeichen]] auch mit dem Ü-Zeichen ausgezeichnet. |