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[[Bild:Daemm produktionsprozess zellulose.png|500px|thumb|Quelle: http://www.ecobine.de/]] | [[Bild:Daemm produktionsprozess zellulose.png|500px|thumb|Quelle: http://www.ecobine.de/]] | ||
=== Produktionsprozess von | === Produktionsprozess von Zellulose === | ||
Zur korrekten ökologischen Bewertung von Naturfaserdämmstoffen gehört auch ein Blick auf die Prozessketten. Daraus lassen sich bereits umweltfreundliche Produktionsweisen bzw. etwaige Umweltrisiken aus dem Herstellungsprozess ableiten. | Zur korrekten ökologischen Bewertung von Naturfaserdämmstoffen gehört auch ein Blick auf die Prozessketten. Daraus lassen sich bereits umweltfreundliche Produktionsweisen bzw. etwaige Umweltrisiken aus dem Herstellungsprozess ableiten. | ||
Die Prozesskette zur Herstellung von Zellulosedämmstoff ist denkbar einfach mit geringstem Rohstoff- und Energieeinsatz. Allerdings werden den meisten Zellulosedämmstoffen borathaltige [[Flammschutzmittel]] beigefügt, die aus gesundheitlichen Gründen – insbesondere für die ausführenden Handwerker – in die Kritik geraten sind. So ist [[Borsäure]] als sogenannter | Die Prozesskette zur Herstellung von Zellulosedämmstoff ist denkbar einfach mit geringstem Rohstoff- und Energieeinsatz. Allerdings werden den meisten Zellulosedämmstoffen borathaltige [[Flammschutzmittel]] beigefügt, die aus gesundheitlichen Gründen – insbesondere für die ausführenden Handwerker – in die Kritik geraten sind. So ist [[Borsäure]] als sogenannter | ||
„Nichtnotifizierter alter biozider Wirkstoff gemäß EU-Verordnung 1451/2007“ wegen seines reproduktions-toxischen Potentials gelistet. Derzeit wird im Rahmen der EU-Umweltgesetzgebung ein Verwendungsverbot von Borsäure über 5,5 % Anteil diskutiert. Als alternatives Flammschutzmittel wird von einigen Herstellern Ammoniumphosphat eingesetzt, das laut „ökologischem Baustofflexikon“ als vergleichsweise gesundheits- und umweltverträglich gilt, (Bewertung des [[Umweltbundesamt]]es, UBA-Texte 25/01: Anwendung unproblematisch). | „Nichtnotifizierter alter biozider Wirkstoff gemäß EU-Verordnung 1451/2007“ wegen seines reproduktions-toxischen Potentials gelistet. Derzeit wird im Rahmen der EU-Umweltgesetzgebung ein Verwendungsverbot von Borsäure über 5,5 % Anteil diskutiert. Als alternatives Flammschutzmittel wird von einigen Herstellern Ammoniumphosphat eingesetzt, das laut „ökologischem Baustofflexikon“ als vergleichsweise gesundheits- und umweltverträglich gilt, (Bewertung des [[Umweltbundesamt]]es, UBA-Texte 25/01: Anwendung unproblematisch). | ||
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