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| '''Kategorie I''' || align="center" | '''λ<sub>D</sub>''' ||''' Nennwert''' ''(Declarevalue)'' || statistisches Mittel auf Grundlage täglicher Eigenüberwachung des Herstellers <br /> Basis: baurechtlich eingeführte EN-Reihe <br /> (s. [[Wärmedämmstoff-Produktnormen|Dämmstoff-Produktnormen]])|| Ausgleichsfeuchte im [[Glaser-Verfahren|Normklima]] <br /> 23 °C / 50% [[rLf]] || align="center" | '''23% <sup>1)</sup>''' | | '''Kategorie I''' || align="center" | '''λ<sub>D</sub>''' ||''' Nennwert''' ''(Declarevalue)'' || statistisches Mittel auf Grundlage täglicher Eigenüberwachung des Herstellers <br /> Basis: baurechtlich eingeführte EN-Reihe <br /> (s. [[Wärmedämmstoff-Produktnormen|Dämmstoff-Produktnormen]])|| Ausgleichsfeuchte im [[Glaser-Verfahren|Normklima]] <br /> 23 °C / 50% [[rLf]] || align="center" | '''23% <sup>1)</sup>''' | ||
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| '''Kategorie II''' || align="center" | '''λ<sub>grenz</sub>''' || '''Grenzwert''' || darf nicht überschritten werden, fremdüberwacht durch <br /> unabhängiges, anerkanntes Institut <br /> Basis: | | '''Kategorie II''' || align="center" | '''λ<sub>grenz</sub>''' || '''Grenzwert''' || darf nicht überschritten werden, fremdüberwacht durch <br /> unabhängiges, anerkanntes Institut <br /> Basis: zusätzl. allgemeine deutsche Zulassung|| Klima 23 °C / 80% [[rLf]] || align="center" | '''7%''' | ||
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| || align="center" | '''λ''' || '''[[Bemessungswert, Wärmeleitfähigkeit|Bemessungswert]]''' <sup>2)</sup>|| colspan="3" | ermittelt aus Nenn- oder Grenzwert mit dem jeweiligen Sicherheitsaufschlag. <br /> Den Herstellern von [[Wärmedämmstoff]]en steht die Verfahrenswahl frei. | | || align="center" | '''λ''' || '''[[Bemessungswert, Wärmeleitfähigkeit|Bemessungswert]]''' <sup>2)</sup>|| colspan="3" | ermittelt aus Nenn- oder Grenzwert mit dem jeweiligen Sicherheitsaufschlag. <br /> Den Herstellern von [[Wärmedämmstoff]]en steht die Verfahrenswahl frei. | ||
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<sup>2</sup>) "[[Rechenwert]]" ist die hier fälschlich, aber häufig verwendete, umgangssprachliche Bezeichnung. | <sup>2</sup>) "[[Rechenwert]]" ist die hier fälschlich, aber häufig verwendete, umgangssprachliche Bezeichnung. | ||
=== Nennwert | === Nennwert vs Grenzwert === | ||
Um dem deutschen Sicherheitsniveau von Baustoffen besser zu entsprechen hat das [[DIBt]] neben der [[CE-Kennzeichnung]] noch eine "Restzulassung" (alter Tage) und damit verbundener Fremdüberwachung der Produkte, für den [[Bemessungswert, Wärmeleitfähigkeit|Bemessungswert]] der Wärmeleitfähigkeit ermöglicht: <br /> | |||
Alle Dämmstoffe die zusätzlich zur europäischen Normerfüllung ([[CE-Kennzeichnung]]) eine in Deutschland gültige [[allgemeine bauaufsichtliche Zulassung|allgemein bauaufsichtliche Zulassung]] für den Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit besitzen, halten den produktabhängigen "Grenzwert" ein, wie er für Produkte der Kategorie II nach [[DIN 4108]]-4 ermöglicht bzw. festgelegt ist. <br /> | |||
Dabei werden die Produkte durch ein unabhängiges und akkreditiertes Institut fremdüberwacht (s. Ü-Zeichen). Auf Grund des strengeren Kontrollmechanismus wird die festgestellte Wärmeleitfähigkeit mit einem deutlich geringerem Sicherheitsfaktor von lediglich ~ 1,05 beaufschlagt (s. Tabelle). | |||
Demnach liefert die [[allgemeine bauaufsichtliche Zulassung]] (abZ) für die Ermittlung der Wärmeleitfähigkeit einen Vorteil gegenüber der alleinigen Erfüllung europäischer Norm. Daher sind fast alle in Deutschland gebräuchlichen Dämmstoffe zusätzlich mit einer abZ versehen und tragen neben dem [[CE-Zeichen]] entsprechender europäischen Norm (EN 131xx) auch das [[Ü-Zeichen]] mit der Zulassungsnummer. | |||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |