Wärmeleitfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
K
Zeile 28: Zeile 28:
| '''Kategorie I''' || align="center" | '''λ<sub>D</sub>''' ||''' Nennwert''' ''(Declarevalue)'' || statistisches Mittel auf Grundlage täglicher Eigenüberwachung des Herstellers <br /> Basis: baurechtlich eingeführte EN-Reihe <br /> (s. [[Wärmedämmstoff-Produktnormen|Dämmstoff-Produktnormen]])|| Ausgleichsfeuchte im [[Glaser-Verfahren|Normklima]] <br /> 23 °C / 50% [[rLf]] || align="center" | '''23% <sup>1)</sup>'''  
| '''Kategorie I''' || align="center" | '''λ<sub>D</sub>''' ||''' Nennwert''' ''(Declarevalue)'' || statistisches Mittel auf Grundlage täglicher Eigenüberwachung des Herstellers <br /> Basis: baurechtlich eingeführte EN-Reihe <br /> (s. [[Wärmedämmstoff-Produktnormen|Dämmstoff-Produktnormen]])|| Ausgleichsfeuchte im [[Glaser-Verfahren|Normklima]] <br /> 23 °C / 50% [[rLf]] || align="center" | '''23% <sup>1)</sup>'''  
|-
|-
| '''Kategorie II''' || align="center" | '''λ<sub>grenz</sub>''' || '''Grenzwert''' || darf nicht überschritten werden, fremdüberwacht durch <br /> unabhängiges, anerkanntes Institut <br /> Basis: zusätzliche deutsche Zulassung|| Klima 23 °C / 80% [[rLf]] || align="center" | '''7%'''
| '''Kategorie II''' || align="center" | '''λ<sub>grenz</sub>''' || '''Grenzwert''' || darf nicht überschritten werden, fremdüberwacht durch <br /> unabhängiges, anerkanntes Institut <br /> Basis: zusätzl. allgemeine deutsche Zulassung|| Klima 23 °C / 80% [[rLf]] || align="center" | '''7%'''
|-
|-
|  || align="center" | '''λ''' || '''[[Bemessungswert, Wärmeleitfähigkeit|Bemessungswert]]''' <sup>2)</sup>|| colspan="3" |  ermittelt aus Nenn- oder Grenzwert mit dem jeweiligen Sicherheitsaufschlag. <br /> Den Herstellern von [[Wärmedämmstoff]]en steht die Verfahrenswahl frei.
|  || align="center" | '''λ''' || '''[[Bemessungswert, Wärmeleitfähigkeit|Bemessungswert]]''' <sup>2)</sup>|| colspan="3" |  ermittelt aus Nenn- oder Grenzwert mit dem jeweiligen Sicherheitsaufschlag. <br /> Den Herstellern von [[Wärmedämmstoff]]en steht die Verfahrenswahl frei.
Zeile 35: Zeile 35:
<sup>2</sup>) "[[Rechenwert]]" ist die hier fälschlich, aber häufig verwendete, umgangssprachliche Bezeichnung.
<sup>2</sup>) "[[Rechenwert]]" ist die hier fälschlich, aber häufig verwendete, umgangssprachliche Bezeichnung.


=== Nennwert oder Grenzwert ===
=== Nennwert vs Grenzwert ===
Gemäß [[DIN 4108]]-4 Tab. 2 u. 3 gibt es zwei Kategorien von Dämmstoffen, wenn diese in harmonisierten Spezifikationen (s. [[Wärmedämmstoff-Produktnormen|Dämmstoff-Produktnormen]]) beschrieben sind.  
Um dem deutschen Sicherheitsniveau von Baustoffen besser zu entsprechen hat das [[DIBt]] neben der [[CE-Kennzeichnung]] noch eine "Restzulassung" (alter Tage) und damit verbundener Fremdüberwachung der Produkte, für den [[Bemessungswert, Wärmeleitfähigkeit|Bemessungswert]] der Wärmeleitfähigkeit ermöglicht: <br />
Alle Dämmstoffe die zusätzlich zur europäischen Normerfüllung ([[CE-Kennzeichnung]]) eine in Deutschland gültige [[allgemeine bauaufsichtliche Zulassung|allgemein bauaufsichtliche Zulassung]] für den Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit besitzen, halten den produktabhängigen "Grenzwert" ein, wie er für Produkte der Kategorie II nach [[DIN 4108]]-4 ermöglicht bzw. festgelegt ist. <br />
Dabei werden die Produkte durch ein unabhängiges und akkreditiertes Institut fremdüberwacht (s. Ü-Zeichen). Auf Grund des strengeren Kontrollmechanismus wird die festgestellte Wärmeleitfähigkeit mit einem deutlich geringerem Sicherheitsfaktor von lediglich ~ 1,05 beaufschlagt (s. Tabelle).


'''Nennwert λ<sub>D</sub>''' ''(Declarevalue)'' ''':''' <br />
Demnach liefert die [[allgemeine bauaufsichtliche Zulassung]] (abZ) für die Ermittlung der Wärmeleitfähigkeit einen Vorteil gegenüber der alleinigen Erfüllung europäischer Norm. Daher sind fast alle in Deutschland gebräuchlichen Dämmstoffe zusätzlich mit einer abZ versehen und tragen neben dem [[CE-Zeichen]] entsprechender europäischen Norm (EN 131xx) auch das [[Ü-Zeichen]] mit der Zulassungsnummer.  
Für Produkte der Kategorie I wird der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit durch Multiplikation mit dem normativ festgelegten Sicherheitsfaktor von ~ 1,2 bestimmt (s. Tabelle). Das bedeutet, dass der für die Berechnung nach [[ENEV]] erforderliche [[Bemessungswert, Wärmeleitfähigkeit|Bemessungswert]] entsprechend hoch (ungünstig) deklariert ist. Dies trifft für alle Wärmedämmstoffe zu, die nur der europäischen, harmonisierten Norm (DIN EN ... ) entsprechen.


'''Grenzwert λ<sub>grenz</sub>:''' <br />
Alle Dämmstoffe die zusätzlich zur europäischen Normerfüllung eine in Deutschland gültige Zulassung erworben haben, halten den "'''Grenzwert'''" ein, wie er für Produkte der Kategorie II nach [[DIN 4108]]-4 festgelegt ist. Hierbei werden die Hersteller durch ein unabhängiges, anerkanntes Institut fremdüberwacht (erkennbar am [[Ü-Zeichen]]). Die festgestellte Wärmeleitfähigkeit wird somit lediglich mit einem Sicherheitsfaktor von ~ 1,05 beaufschlagt (s. Tabelle).


Die deutsche Zulassung liefert für die Ermittlung der Wärmeleitfähigkeit einen Vorteil gegenüber einem gleichwertigen Dämmstoff mit lediglich europäischer Normerfüllung. Aus diesem Grund sind fast alle in Deutschland gebräuchlichen Dämmstoffe auch mit der deutschen Zulassung versehen und tragen neben dem [[CE-Zeichen]] somit auch das [[Ü-Zeichen]]. 
:''Quelle Absatz - frei nach:'' Herbert Danner, Baubiologe (IBN), [[Bauzentrum München]], [http://www.muenchen.de/cms/prod2/mde/_de/rubriken/Rathaus/70_rgu/03_beratung_foerderung/003_bauzentr/pdf/2010/06_10/oekolog_waermedaemmstoffe_v_2.pdf Ökologische Wärmedämmstoffe im Vergleich 2.0], Juni 2010, S. 22


==Siehe auch==
==Siehe auch==

Navigationsmenü