Bundesnetzagentur: Unterschied zwischen den Versionen

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* Gegen die Entscheidungen der Beschlusskammern kann unmittelbar vor den Verwaltungsgerichten in den Bereichen Post und Telekommunikation und vor den Zivilgerichten im Bereich Energie geklagt werden. Ein Widerspruchsverfahren findet nicht statt. Klagen im Hauptsacheverfahren haben keine aufschiebende Wirkung.
* Gegen die Entscheidungen der Beschlusskammern kann unmittelbar vor den Verwaltungsgerichten in den Bereichen Post und Telekommunikation und vor den Zivilgerichten im Bereich Energie geklagt werden. Ein Widerspruchsverfahren findet nicht statt. Klagen im Hauptsacheverfahren haben keine aufschiebende Wirkung.


Seit dem Jahr 2011 übernimmt die Bundesnetzagentur zudem Aufgaben im Bereich des Netzentwicklungsplans. Zeigt dieser Ausbaubedarf im Höchstspannungsnetz auf, so sorgt die Bundesnetzagentur mit effizienten Planungs- und Genehmigungsverfahren für eine beschleunigte Umsetzung.


===Adresse===
===Adresse===
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:E-Mail: poststelle@bnetza.de  
:E-Mail: poststelle@bnetza.de  


===Quelle===
 
* [http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/DieBundesnetzagentur/UeberDieAgentur/UeberDieAgentur_node.html#Hauptmenu www.bundesnetzagentur.de] - abgerufen: 07.05.2011
 
== Quelle ==
* [http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/DieBundesnetzagentur/UeberDieAgentur/UeberDieAgentur_node.html#Hauptmenu www.bundesnetzagentur.de] - Abgerufen: 20.032012


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