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(4) [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdächer und Unterspannungen / 1.2 Allgemeines#Tabelle 1: Einstufung von Unterdach, Unterdeckung und Unterspannung|Unterdeckungen]] oder [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdächer und Unterspannungen / 1.2 Allgemeines#Tabelle 1: Einstufung von Unterdach, Unterdeckung und Unterspannung|Tabelle 1]]Unterspannungen]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] bis zu 6° unterschritten wird. Liegen [[erhöhte Anforderungen]] vor, sind ggf. verschweißte, verklebte bzw. überlappte oder verfalzte Unterdeckungen notwendig. | (4) [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdächer und Unterspannungen / 1.2 Allgemeines#Tabelle 1: Einstufung von Unterdach, Unterdeckung und Unterspannung|Unterdeckungen]] oder [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdächer und Unterspannungen / 1.2 Allgemeines#Tabelle 1: Einstufung von Unterdach, Unterdeckung und Unterspannung|Tabelle 1]]Unterspannungen]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] bis zu 6° unterschritten wird. Liegen [[erhöhte Anforderungen]] vor, sind ggf. verschweißte, verklebte bzw. überlappte oder verfalzte Unterdeckungen notwendig. | ||
(5) Eine [[Unterspannung]] gilt als | (5) Eine [[Unterspannung]] gilt als Mindest-Zusatzmaßnahme: | ||
* bei Unterschreitung der [[Regeldachneigung]]bis zu 6° in | * bei Unterschreitung der [[Regeldachneigung]]bis zu 6° in Abhängigkeit der erhöhten Anforderungen | ||
* bei Einhaltung der [[Regeldachneigung]] wenn erhöhte Anforderungen an das Dach gestellt werden. Auch bei Einhaltung der [[Regeldachneigung]]ohne erhöhte Anforderungen kann eine [[Unterspannung]] als zusätzlicher Schutz gegen Treibregen, Flugschnee und Staub eingesetzt werden. | * bei Einhaltung der [[Regeldachneigung]] wenn erhöhte Anforderungen an das Dach gestellt werden. Auch bei Einhaltung der [[Regeldachneigung]] ohne erhöhte Anforderungen kann eine [[Unterspannung]] als zusätzlicher Schutz gegen Treibregen, Flugschnee und Staub eingesetzt werden. | ||
(6) [[Docken]] sollen nicht unter 25° | (6) [[Docken]] sollen nicht unter 25° Dachneigung eingesetzt werden. | ||
(7) [[Vermörtelung / Innenverstrich]] von Dachdeckungen dienen der Minderung von Eintrieb von Regen, Schnee und Staub. | (7) [[Vermörtelung / Innenverstrich]] von Dachdeckungen dienen der Minderung von Eintrieb von Regen, Schnee und Staub. | ||
(8) Wenn absehbar ist, dass die Dachdeckung erheblich später als der Einbau der Zusatzmaßnahme erfolgt, haben sich Bahnen aus Bitumen- oder Kunststoffdachbahnen bewährt, um als Behelfsdeckung das Gebäudeinnere vor Niederschlägen zu schützen. Dabei sind Öffnungen bis zur | (8) Wenn absehbar ist, dass die Dachdeckung erheblich später als der Einbau der Zusatzmaßnahme erfolgt, haben sich Bahnen aus Bitumen- oder Kunststoffdachbahnen bewährt, um als Behelfsdeckung das Gebäudeinnere vor Niederschlägen zu schützen. Dabei sind Öffnungen bis zur eigentlichen [[Dacheindeckung]] zu sichern. | ||
(9) In der unten stehenden Tabelle /Tabelle 1.1 der Dachdeckerrichtlinien) werden regensichernde Zusatzmaßnahmen in | (9) In der unten stehenden Tabelle /Tabelle 1.1 der Dachdeckerrichtlinien) werden regensichernde Zusatzmaßnahmen in Abhängigkeit der erhöhten Anforderungen ausgeführt. Die Tabelle dient der Orientierung und entbindet nicht von der eigenverantwortlichen, der auf das Bauvorhaben bezogenen Anforderungen | ||