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Nach [[DIN 4108-7]]:2011-01 ist die Perforation der Luftdichtungsbahnen durch Befestigungsmittel (z.B. Tackerklammern in [[Sparren]]) für die [[Luftdichtheit]] grundsätzlich ohne Bedeutung. Dort steht unter Abschnitt 6.1.2 „Luftdichtheitsbahnen“ geschrieben: "Die Perforation durch die Befestigungsmittel der Bahnenmontage sind für die Luftdichtheit unbedeutend. Stiftförmige Befestigungsmittel für Bauteilanschlüsse sind ausreichend dicht, wenn eine Pressung oder Abdeckung vorliegt." | Nach [[DIN 4108-7]]:2011-01 ist die Perforation der Luftdichtungsbahnen durch Befestigungsmittel (z.B. Tackerklammern in [[Sparren]]) für die [[Luftdichtheit]] grundsätzlich ohne Bedeutung. Dort steht unter Abschnitt 6.1.2 „Luftdichtheitsbahnen“ geschrieben: "Die Perforation durch die Befestigungsmittel der Bahnenmontage sind für die Luftdichtheit unbedeutend. Stiftförmige Befestigungsmittel für Bauteilanschlüsse sind ausreichend dicht, wenn eine Pressung oder Abdeckung vorliegt." | ||
Es besteht also keine Erfordernis derartige | Es besteht also keine Erfordernis derartige Punkte zusätzlich abzukleben. | ||