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;Richtwerte für die Innenraumluft | ;Richtwerte für die Innenraumluft | ||
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Die Menschen in Mitteleuropa halten sich heute durchschnittlich 90% der Zeit in Innenräumen auf. Pro Tag atmet der Mensch 10 bis 20 m³ Luft ein, je nach Alter und je nachdem, wie aktiv er ist. Dies entspricht einer Masse von 12 bis 24 kg Luft. Das ist weitaus mehr als die Masse an Lebensmitteln und Trinkwasser, die eine Person täglich zu sich nimmt! Deshalb ist es wichtig, dass Vorkehrungen getroffen werden, die eine gute Innenraumluftqualität sicherstellen. Es müssen daher Vorgaben erarbeitet werden, ab welcher Konzentration ein Stoff in der Raumluft „schädlich” ist. Dazu dienen Richtwertableitungen. | Die Menschen in Mitteleuropa halten sich heute durchschnittlich 90% der Zeit in Innenräumen auf. Pro Tag atmet der Mensch 10 bis 20 m³ Luft ein, je nach Alter und je nachdem, wie aktiv er ist. Dies entspricht einer Masse von 12 bis 24 kg Luft. Das ist weitaus mehr als die Masse an Lebensmitteln und Trinkwasser, die eine Person täglich zu sich nimmt! Deshalb ist es wichtig, dass Vorkehrungen getroffen werden, die eine gute Innenraumluftqualität sicherstellen. Es müssen daher Vorgaben erarbeitet werden, ab welcher Konzentration ein Stoff in der Raumluft „schädlich” ist. Dazu dienen Richtwertableitungen. | ||
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Richtwert I (RW I - Vorsorgerichtwert) beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist. Eine Überschreitung ist allerdings mit einer über das übliche Maß hinausgehenden, unerwünschten Belastung verbunden. Aus Gründen der Vorsorge sollte auch im Konzentrationsbereich zwischen Richtwert I und II gehandelt werden, sei esdurch technische undbauliche Maßnahmen am Gebäude (handeln muss in diesem Fall der Gebäudebetreiber) oder durch verändertes Nutzerverhalten. RW I kann alsZielwert bei der Sanierung dienen. | Richtwert I (RW I - Vorsorgerichtwert) beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist. Eine Überschreitung ist allerdings mit einer über das übliche Maß hinausgehenden, unerwünschten Belastung verbunden. Aus Gründen der Vorsorge sollte auch im Konzentrationsbereich zwischen Richtwert I und II gehandelt werden, sei esdurch technische undbauliche Maßnahmen am Gebäude (handeln muss in diesem Fall der Gebäudebetreiber) oder durch verändertes Nutzerverhalten. RW I kann alsZielwert bei der Sanierung dienen. | ||
Bis | Bis heute sind folgende Richtwerte festgelegt worden (die ausführlichen Begründungen sind im Anschluss an die Tabelle aufgelistet): | ||
{{{TabH1/1}} | {{{TabH1/1}} | ||
| width="240px" |'''Verbindung''' | | width="240px" |'''Verbindung''' | ||
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|- | |- | ||
|[[Kresole]]|| 0,05|| 0,005|| 2012 | |[[Kresole]]|| 0,05|| 0,005|| 2012 | ||
|- | |||
|Phenol || 0,2 || 0,02 || 2011 | |||
|- | |||
|2-Furaldehyd || 0,1 || 0,01 || 2011 | |||
|- | |||
|Zyklische Dimethylsiloxane D<sub>3</sub>-D<sub>6</sub> (Summenrichtwert) || 4 || 0,4 || 2011 | |||
|- | |- | ||
|Benzaldehyd|| 0,2|| 0,02|| 2010 | |Benzaldehyd|| 0,2|| 0,02|| 2010 | ||
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|- | |- | ||
| [[Aromatische Verbindungen|Toluol]]|| 3|| 0,3|| 1996 | | [[Aromatische Verbindungen|Toluol]]|| 3|| 0,3|| 1996 | ||
|} | |} | ||
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Bundesgesundheitsblatt 56 (2013) S. 148-158 | Bundesgesundheitsblatt 56 (2013) S. 148-158 | ||
Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. <br /> [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/publikationen/ad-hoc/ | Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. <br /> [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/publikationen/ad-hoc/glykolether_bewertungstext.pdf Richtwerte für Glykolether und Glykolester in der Innenraumluft: Bewertungstext PDF / 3,18 MB]. <br /> Bundesgesundheitsblatt 56 (2013) S. 286-320 | ||
Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. <br /> [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/publikationen/ad-hoc/glykolether_datenblaetter.pdf Richtwerte für Glykolether und Glykolester in der Innenraumluft: Datenblätter PDF / 601 KB]. <br /> | |||
Bundesgesundheitsblatt 56 (2013) S. 286-320 | Bundesgesundheitsblatt 56 (2013) S. 286-320 | ||
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==Quelle== | ==Quelle== | ||
* [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/richtwerte-irluft.htm Umweltbundesamt - Richtwerte für die Innenraumluft] - Abgerufen: | * [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/richtwerte-irluft.htm Umweltbundesamt - Richtwerte für die Innenraumluft] - Abgerufen: 27.03.2013 | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |