Biomasse: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit jeher nimmt der Mensch durch Auslese und Züchtung Einfluss auf die Ausprägung und Leistungsfähigkeit von Pflanzen als Lieferant
Seit jeher nimmt der Mensch durch Auslese und Züchtung Einfluss auf die Ausprägung und Leistungsfähigkeit von Pflanzen als Lieferant
von Rohstoffen für Nahrung, Energie und stoffliche Produkte. Viele Pflanzen, ob Bäume im Wald oder Getreide, Hackfrüchte und Ölpflanzen auf dem Acker, decken mit ihren Haupt- und Nebenprodukten oder Reststoffen dabei die verschiedenen Bedürfnisse. Mit der wachsenden Bedeutung der Bioenergie werden auch Pflanzen mit optimierten Merkmalsausprägungen und Eigenschaften für diese Nutzungsrichtung gezüchtet und so sind in den zurückliegenden Jahren auch neue Begriffe wie z. B. Energierübe und Biogasmais geprägt worden. Sie heben hervor, dass Rüben und Mais mit besonders vorteilhaften und leistungsfähigen Merkmalen für den Einsatz in Biogasanlagen gezüchtet werden.
von Rohstoffen für Nahrung, Energie und stoffliche Produkte. Viele Pflanzen, ob Bäume im Wald oder Getreide, Hackfrüchte und Ölpflanzen auf dem Acker, decken mit ihren Haupt- und Nebenprodukten oder Reststoffen dabei die verschiedenen Bedürfnisse. Mit der wachsenden Bedeutung der Bioenergie werden auch Pflanzen mit optimierten Merkmalsausprägungen und Eigenschaften für diese Nutzungsrichtung gezüchtet und so sind in den zurückliegenden Jahren auch neue Begriffe wie z. B. Energierübe und Biogasmais geprägt worden. Sie heben hervor, dass Rüben und Mais mit besonders vorteilhaften und leistungsfähigen Merkmalen für den Einsatz in Biogasanlagen gezüchtet werden.
== Politische Ziele, Gesetze und Rahmenbedingungen ==
Der Hintergrund für die staatliche Unterstützung [[Erneuerbare Energie|erneuerbarer Energien]] und der [[Bioenergie]], sowohl seitens der Bundesregierung als auch der EU, liegt in der Endlichkeit fossiler Rohstoffe und in der Verstärkung des Treibhauseffektes begründet, den ihre
Nutzung verursacht. So setzen die Strategien zur Sicherung der Energieversorgung und zum Klimaschutz neben der Energieeinsparung und Effizienzsteigerung auf die Nutzung Erneuerbarer Energien.
Die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung zum Ausbau der Biomassenutzung sind auf Grundlage der 2009 durch die Europäische Union erlassenen Erneuerbare-Energien-Richtlinie („''Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Förderung der Nutzung
von Energie aus erneuerbaren Quellen''“)
* im „Aktionsplan für Erneuerbare Energien“ ([[BMU]] August 2010),
* im „Nationalen Biomasseaktionsplan für Deutschland“ ([[BMELV]], BMU, September 2010) und
* im „Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ ([[BMWi]], BMU, vom 28. September 2010) verankert.
Der Biomasseaktionsplan zeigt auf, welche Bioenergie-Potenziale Deutschland hat, welcher Anteil bereits genutzt wird und welche Reserven noch erschlossen werden können. <br />
Darauf aufbauend wird dargelegt, welche Strategien die Bundesregierung zum Ausbau der Nutzung von [[Bioenergie]] im Wärme-, Strom- und Kraftstoffbereich verfolgt und welche Maßnahmen dabei vorgesehen sind. Auch in ihrem Energiekonzept, in dem die Bioenergie in das  Gesamtkonzept der künftigen Energieversorgung für Deutschland eingebettet ist, bekennt sich die Bundesregierung zum Ausbau der drei
Bereiche Wärme, Strom und Kraftstoffe aus nachhaltiger Biomassenutzung. Das Energiekonzept formuliert Leitlinien für eine umweltschonende,
zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung. Dabei wird in einer langfristigen, bis ins Jahr 2050 reichenden Strategie der Weg zur weitgehenden Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien beschrieben. Im Ergebnis der Katastrophe von Fukushima im Frühjahr
2011 soll der im Energiekonzept angestrebte Umstieg noch schneller als geplant umgesetzt werden.
Wichtige messbare Kriterien des Energiekonzepts sind
* die Treibhausgas-Emissionsminderung,
* der Anteil der erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch,
* der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch und
* der Primärenergieverbrauch.
Für diese Kriterien werden die in der nachstehenden Tabelle 1 dargelegten Entwicklungspfade beschrieben:
'''Tabelle 1: Entwicklungspfade des Energiekonzepts'''
{|class="wikitable"
! !! width="120" | Treibhausgas- Emissions-minderung (Bezugsjahr 1990) || width="120" | Anteil der erneuerbarer Energien am Bruttoend-energieverbrauch || width="120" | Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch || width="120" | Primärenergie-verbrauch (Bezugsjahr 2008)
|- align="center"
| 2020 || –40 % || 18 % || 35 % || –20 %
|- align="center"
| 2030 || –55 % || 30 % || 50 % ||
|- align="center"
| 2040 || –70 % || 45 % || 65 % ||
|- align="center"
| 2050 || –80 % bis –95 % || 60 % || 80 % || –50 %
|}
Darüber hinaus wird eine Verdoppelung der Sanierungsrate im Gebäudebestand von derzeit jährlich < 1 Prozent auf 2 Prozent angestrebt, um die Effizienz der Gebäudeenergieversorgung zu verbessern. Im Verkehrsbereich soll der Endenergieverbrauch bis 2020 um rund 10 Prozent und bis 2050 um rund 40 Prozent zurückgehen (Bezugsjahr 2005). Ausbaumaßnahmen und Restriktionen zur [[Bioenergie]] werden im Energiekonzept wie folgt beschrieben:
# verbesserte Ausschöpfung heimischer Bioenergiepotenziale unter Vermeidung von Nutzungskonkurrenzen durch verstärkte Verwendung organischer Rest- und Abfallstoffe, landwirtschaftlicher Koppelprodukte, von Landschaftspflegematerial und von Holz aus Kurzumtriebsplantagen;
# Steigerung der Energie- und Flächeneffizienz durch verbesserte Bewirtschaftungsformen, Verfahrensentwicklung, stärkere Biomasseverwertung in [[Kraft-Wärme-Kopplung]]sanlagen, Ausbau der steuerbaren Stromproduktion aus Biomasse zur Ergänzung anderer, nicht steuerbarer erneuerbarer Energien sowie die Weiterentwicklung integrierter Biomassenutzungskonzepte, also die innovative Kombination von Anlagen und Verfahren;
# stärkere Nutzung von [[Biomethan]] durch Schaffung weiterer Einspeisemöglichkeiten ins Erdgasnetz zur Energiebereitstellung und
# Ergänzung des Bioenergiebedarfs durch Importe nachhaltig erzeugter Biomasse.
Ein besonderes Anliegen sind dabei also die Vermeidung von Nutzungskonkurrenzen zur Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln und die Wahrung einer nachhaltigen, effizienten, naturverträglichen Land- und Forstwirtschaft.
Neben den genannten politischen Richtlinien und Konzepten zum künftigen Bioenergieausbau sind vielfältige staatliche Regelungen entscheidend, die sowohl die aktuelle Nutzung flankieren als auch die Erreichung der weiteren Ausbauziele unterstützen sollen. Dazu zählen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die Ge- und Verbote, Nutzungsverpflichtungen, steuerliche Anreize, Investitionsbeihilfen und Vergütungshöhen
festlegen.
Folgende gesetzliche Regelungen in Bezug auf Bioenergie sind von besonderem Interesse auch für den Endverbraucher:
=== Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV, 2010) ===
Die Kleinfeuerungsanlagenverordnung regelt die in Heizkesseln und Öfen zugelassenen Brennstoffe, technische und Emissionsanforderungen
an Heizkessel und Öfen und deren Überwachung durch den Bezirksschornsteinfegermeister. Deren Novelle im Jahr 2010 legte hinsichtlich Effizienz und Emissionen deutlich höhere Anforderungen für neu zu installierenden Anlagen fest. Zudem wurden Sanierungsregeln für Bestandsanlagen getroffen, die zu bestimmten Terminen nachzurüsten oder außer Betrieb zu setzen sind. Verschiedene feste Biobrennstoffe wie
z. B. Getreide und nachwachsende Rohstoffe wurden – bei spezifischen Auflagen – neu als Regelbrennstoffe aufgenommen und für Holzbrennstoffe
wurden konkretere Eigenschaftsanforderungen festgelegt. Einhergehende strengere Anforderungen an Staub- und CO-Emissionen und die Bürgerberatung bei handbeschickten Biomasseanlagen sollen Emissionsfrachten und Nachbarschaftsbelästigungen durch den Anlagenbetrieb, insbesondere bei Kaminöfen, mindern. Weitere Informationen gibt der Schornsteinfeger.
=== Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ===
Über die Wärmeschutzverordnung von 1995 und die bereits mehrfach novellierte [[Energieeinsparverordnung]] wird nachdrücklich auf eine Verbesserung der Wärmedämmung und eine Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden hingewirkt. Die EnEV 2009 regelt Anforderungen an neu zu
errichten Gebäude und an bestehende Gebäude und Anlagen. Auch Anforderungen an Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie Wasseraufbereitungsanlagen werden in der EnEV geregelt. <br />
Die EnEV schreibt die Erstellung von Energieausweisen vor, die den Energiebedarf von Gebäuden für den Hauseigentümer und für Wohnungsmieter aufzeigen und transparent machen.
=== Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ===
Das wichtigste rechtliche Instrument zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen ist das [[Erneuerbare-Energien-Gesetz]] (EEG). Es trat erstmalig im Jahr 2000 in Kraft und wurde Mitte 2004 sowie jeweils zum Jahresbeginn 2009 und 2012 unter Berücksichtigung der Marktentwicklung novelliert. Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber dazu, Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den erzeugten Strom zu festgelegten Vergütungssätzen abzunehmen. Das Gesetz hat damit die Rahmenbedingungen
für die Stromerzeugung aus [[Erneuerbare-Energie|erneuerbaren Energien]] immens verbessert. Die Vergütungshöhe differiert je nach Anlagentyp und -leistung. Der Vergütungszeitraum beträgt 20 Jahre zuzüglich dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlage. Die Grundvergütung und die Boni unterliegen einer jährlichen Degression, die 1 Prozent für nach dem EEG 2009 in Betrieb genommene Anlagen beträgt und 2 Prozent für Anlagen, die ab 2012 in Betrieb gehen (EEG 2012).
Für [[Biogas]]- und Biomasseanlagen, die ihren Betrieb ab 2012 aufnehmen, gibt es neben der gestaffelten Grundvergütung eine zusätzliche
Rohstoffvergütung, unterteilt in zwei Vergütungs-Klassen: <br />
In der Einsatzstoffvergütungsklasse 1 befinden sich Energiepflanzen wie Mais oder Rüben, <br />
in der Einsatzstoffvergütungsklasse 2 ökologisch vorteilhafte Einsatzstoffe (z. B. Gülle, Landschaftspflegematerial oder neue Energiepflanzen wie Wildblumenaufwuchs). <br />
Die Rohstoffe in Klasse 2 erhalten eine etwas höhere Vergütung als diejenigen in Klasse 1. Die Zusatzvergütungen für beide Rohstoffklassen unterliegen nicht der jährlichen Degression. Boni werden für Bioabfallvergärungsanlagen und Anlagen zur [[Biomethan]]produktion gewährt, außerdem gibt es eine Sondervergütung für sogenannte Gülle-Kleinanlagen bis maximal 75 kW elektrische Leistung. Neu eingeführt wurden mit der EEG-Novelle 2012 auch eine verpflichtende Mindestwärmenutzung und die Begrenzung des Einsatzes von Mais und Getreidekorn. Die Nachweispflicht der Betreiber im Rahmen des EEG umfasst beispielsweise die Dokumentation der Einsatzstoffe und die Prüfung durch einen Umweltgutachter. Um die [[Erneuerbare-Energie|erneuerbaren Energien]] an den Markt heranzuführen und eine bedarfsgerechte Stromproduktion zu initiieren, wurden optional eine Markt- und eine Flexibilitätsprämie eingeführt. Für Neuanlagen, die ab 2012 Strom aus Pflanzenöl oder Altholz erzeugen, entfällt die EEG-Vergütung.
=== Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) ===
Zweck des EEWärmeG ist es, die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien zu fördern. Das Gesetz soll – unter Wahrung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit – dazu beizutragen, den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch
für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen. Das EEWärmeG orientiert auf die Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude und legt Nutzungspflichten für Wärme aus [[Erneuerbare-Energie|erneuerbaren Energien]] für Neubauten fest. Eigentümer von neu zu errichtenden Gebäuden müssen den Wärme- und Kälteenergiebedarf durch die anteilige Nutzung von Erneuerbaren Energien decken. Bei öffentlichen Gebäuden gelten Nutzungspflichten auch im Fall grundlegender Renovierungen von Bestandsgebäuden.  Daneben regeln das Energiesteuergesetz, die Nachhaltigkeitsverordnung, die Biomasseverordnung und andere die Erzeugung und Nutzung von Bioenergie.


* Quelle: http://bioenergie.fnr.de/bioenergie/biomasse/grundlagen/ und http://mediathek.fnr.de/broschuren/bioenergie/bioenergie.html - Abgerufen: 10.10.2013
* Quelle: http://bioenergie.fnr.de/bioenergie/biomasse/grundlagen/ und http://mediathek.fnr.de/broschuren/bioenergie/bioenergie.html - Abgerufen: 10.10.2013

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