Aktuell: Umweltchemie: Unterschied zwischen den Versionen

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Die so genannte Kandidatenliste ist der erste Schritt zu einer europaweiten Regulierung. Für Stoffe aus dieser Liste kann die ECHA der Europäischen  Kommission eine Zulassungspflicht vorschlagen. Damit wird die Verwendung  der Chemikalie in der EU verboten. Nur einzelne, unersetzbare  Verwendungen können auf Antrag weiter zugelassen werden. So möchte die EU  besorgniserregende Stoffe durch weniger umwelt- und  gesundheitsschädigende Chemikalien und Verfahren ersetzen.
Die so genannte Kandidatenliste ist der erste Schritt zu einer europaweiten Regulierung. Für Stoffe aus dieser Liste kann die ECHA der Europäischen  Kommission eine Zulassungspflicht vorschlagen. Damit wird die Verwendung  der Chemikalie in der EU verboten. Nur einzelne, unersetzbare  Verwendungen können auf Antrag weiter zugelassen werden. So möchte die EU  besorgniserregende Stoffe durch weniger umwelt- und  gesundheitsschädigende Chemikalien und Verfahren ersetzen.


Acht der 15 Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe kommen von den deutschen Behörden. Das Umweltbundesamt benannte fünf Anthracenöle. Diese Öleenthalten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ([[PAK]]), die in der Umwelt kaum abgebaut werden, sich in den Nahrungsketten  anreichern können und als krebserzeugende Stoffe giftig sind (siehe  Presseinformation Nr. 54/2009).
Acht der 15 Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe kommen von den deutschen Behörden. Das Umweltbundesamt benannte fünf Anthracenöle. Diese Öle enthalten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ([[PAK]]), die in der Umwelt kaum abgebaut werden, sich in den Nahrungsketten  anreichern können und als krebserzeugende Stoffe giftig sind (siehe  Presseinformation Nr. 54/2009).


Weitere Informationen und den Musterbrief für das Anschreiben finden Sie unter www.reach-info.de.
Weitere Informationen und den Musterbrief für das Anschreiben finden Sie unter www.reach-info.de.
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