4.262
Bearbeitungen
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
'''Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten''' | '''Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten''' | ||
Der AgBB wurde 1997 von der Länderarbeitsgruppe "Umweltbezogener Gesundheitsschutz" (LAUG) der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) ins Leben gerufen. Vertreten sind im AgBB neben den Ländergesundheitsbehörden auch das Umweltbundesamt ([[UBA]]), das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), die Bauministerkonferenz – die Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU), die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), das Bundesinstitut für Risikobewertung ([[BfR]]) und der Koordinierungsausschuss 03 für Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz des Normenausschusses Bauwesen im DIN (DIN-KOA 03). Die Geschäftsstelle des AgBB ist im Umweltbundesamt im Fachgebiet II 1.3 Gesundheitsbezogene Exposition, Innenraumhygiene angesiedelt. | Der AgBB wurde 1997 von der Länderarbeitsgruppe "Umweltbezogener Gesundheitsschutz" (LAUG) der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) ins Leben gerufen. Vertreten sind im AgBB neben den Ländergesundheitsbehörden auch das Umweltbundesamt ([[UBA]]), das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), die Bauministerkonferenz – die Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU), die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), das Bundesinstitut für Risikobewertung ([[BfR]]) und der Koordinierungsausschuss 03 für Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz des Normenausschusses Bauwesen im DIN (DIN-KOA 03). Die Geschäftsstelle des AgBB ist im Umweltbundesamt im Fachgebiet II 1.3 Gesundheitsbezogene Exposition, Innenraumhygiene angesiedelt. <br /> | ||
___________________ | ___________________ | ||
'Der AgBB beschloss in seiner Sitzung am 20.2.2008, dass bei Veröffentlichung von überarbeiteten Neufassungen des AgBB-Schemas sowie auch der aktualisierten NIK-Werte-Listen die jeweils alten Fassungen noch ein Jahr weiter gelten sollen. Dies wurde beschlossen, um den betroffenen Herstellern von Bauprodukten ausreichend Zeit zur Anpassung ihrer Produkte an die neuen Anforderungen zu geben. | |||
Bearbeitungen