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„Eine Reihe von [[Glykole|Glykolverbindungen]], insbesondere die Ethylen-Glykolether und ihre Acetate, haben sich im Tierversuch als embryotoxisch und Missbildungen erzeugend erwiesen. Darüber hinaus haben sie das | „Eine Reihe von [[Glykole|Glykolverbindungen]], insbesondere die Ethylen-Glykolether und ihre Acetate, haben sich im Tierversuch als embryotoxisch und Missbildungen erzeugend erwiesen. Darüber hinaus haben sie das Potenzial, die Fortpflanzungsorgane zu schädigen. Da sich die giftigen Abbauprodukte dieser Substanzen im Stoffwechsel nach ihrer Aufnahme nur langsam aus dem Körper ausscheiden, kann bei einer lang andauernden Exposition eine Anreicherung im Körper stattfinden. 2-Butoxy-Ethanol – ein in Wasserlacken häufig verwendetes Lösemittel – ist augenreizend und gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berühren mit der Haut. Weiterhin kann es zu Schädigungen im Blutbild kommen und der Stoff steht unter dem Verdacht Leber und Nieren zu schädigen. Für andere Glykolverbindungen ist die Datenlage zur Beurteilung teilweise unzureichend. Trotzdem empfiehlt sich aus Vorsorgegesichtspunkten ein eingeschränkter Umgang mit den Glykolverbindungen.“ <ref name="Q1" /> | ||
„Seit Beginn der 90er Jahre werden zunehmend lösemittelfreie Produkte eingesetzt, zunehmender Einsatz von hochsiedenden Produkten (z.B. Glykole). | „Seit Beginn der 90er Jahre werden zunehmend lösemittelfreie Produkte eingesetzt, zunehmender Einsatz von hochsiedenden Produkten (z.B. Glykole). | ||
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Für das Verlegen von Bodenbelägen mit derartigen Dispersionsklebstoffen bedeutet dies einerseits, dass während der Verlegearbeiten keine hohen Gefahrstoffkonzentrationen auftreten, andererseits aber, dass die Stoffe nach dem Verarbeiten langsam in die Raumluft entweichen und dort eventuell zu Geruchsbelästigungen beitragen können.<br /> | Für das Verlegen von Bodenbelägen mit derartigen Dispersionsklebstoffen bedeutet dies einerseits, dass während der Verlegearbeiten keine hohen Gefahrstoffkonzentrationen auftreten, andererseits aber, dass die Stoffe nach dem Verarbeiten langsam in die Raumluft entweichen und dort eventuell zu Geruchsbelästigungen beitragen können.<br /> | ||
Um bei den Bodenlegern und den Bewohnern der Räume daher keine Verunsicherung aufkommen zu lassen, fordert die TRGS 610<ref name="Q3" /> ausdrücklich, den Begriff „lösemittelfrei“ nur in Verbindung mit der [[TRGS]] selbst („lösemittelfrei nach TRGS 610“) zu verwenden. <ref name="Q4" /> | Um bei den Bodenlegern und den Bewohnern der Räume daher keine Verunsicherung aufkommen zu lassen, fordert die TRGS 610<ref name="Q3" /> ausdrücklich, den Begriff „lösemittelfrei“ nur in Verbindung mit der [[TRGS]] selbst („lösemittelfrei nach TRGS 610“) zu verwenden. <ref name="Q4" /> | ||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== |
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