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Das '''Glaser-Verfahren''' (benannt nach | Das vereinfachte Verfahren nach Glaser oder auch '''Glaser-Verfahren''' (benannt nach Helmut Glaser, entwickelt in den 50er Jahren und normativ eingeführt in den 70ern) ist ein vereinfachtes, '''stationäres''' Berechnungsverfahren aus der Bauphysik, für eine feuchteschutztechnische Abschätzung bzw. Ermittlung von [[Tauwasser]]mengen im Inneren von Bauteilen. Dies erfolgt durch Betrachtung des auftretenden [[Diffusion]]transports bei stationären Zuständen unter pauschalen Randbedingungen. Es liefert im Ergebnis tabellarische und grafische Ergebnisreihen. | ||
=== Randbedingungen der vereinfachten Abschätzung der Dampfdiffusion === | |||
In der [[DIN 4108]]-3 und [[DIN EN ISO 13788]] wird weiterhin auf das Verfahren nach Glaser zurückgegriffen. In DIN EN ISO 13788 wird ebenso das vereinfachte Verfahren nach Glaser, jedoch dort als Monatsbilanzverfahren, verwendet. Die Abschätzungen nach DIN 4108-3 berechnen die anfallenden Kondensatmengen in Konstruktionen unter Annahme eines Blockwinterklimas (Dezember bis Februar) und eines Blocksommerklimas (Juni bis August): | |||
= | {|class="wikitable" | ||
! width="120" | Klima || width="120" | Temperatur || width="120" | relative Luftfeuchte || width="120" | Wasserdampf-<br />teildruck || colspan="2" | Dauer | |||
|- | |||
! colspan="6" | Tauperiode von Dezember bis Februar | |||
| | |- align="center" | ||
|width=" | | align="left" | Innenklima || +20 °C || 50 % || 1168 Pa || width="60" rowspan="2" | 90 d || width="60" rowspan="2" | 2160 h | ||
|- | |- align="center" | ||
| | | align="left" | Außenklima || -5 °C || 80 % || 321 Pa | ||
| | |- | ||
| | ! colspan="6" | Verdunstungsperiode von Juni bis August | ||
|- | |- align="center" | ||
| align="left" colspan="3" | Wasserdampfteildruck Innenklima || 1200 Pa || rowspan="4" | 90 d || rowspan="4" | 2160 h | |||
|- | |- align="center" | ||
| align="left" colspan="3" | Wasserdampfteildruck Außenklima || 1200 Pa | |||
| | |- align="center" | ||
| align="left" colspan="3" | Sättigungsdampfdruck im Tauwasserbereich <br /> - Wände, die Aufenthaltsräume gegen Außenluft <br /> abschließen; Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen || 1700 Pa | |||
| | |- align="center" | ||
| | | align="left" colspan="3" | - Dächer, die Aufenthaltsräume gegen Außenluft abschließen || 2000 Pa | ||
|- | |- | ||
| colspan="6" | In der '''Verdunstungsperiode''' werden im Rahmen des Perioden-Bilanzverfahrens nicht die Temperaturen und Luftfeuchten, sondern nur die gerundeten Wasserdampfteildrücke als Klima-Randbedingung vorgegeben. | |||
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|} | |} | ||
===Anforderungsprofil an den Feuchteschutz nach | === Anforderungsprofil an den Feuchteschutz nach DIN 4108 === | ||
Gemäß [[DIN 4108]] sind folgende Anforderungen in nachweispflichtigen Bauteilen zum Tauwasserschutz zu erfüllen: | Gemäß [[DIN 4108]] sind folgende Anforderungen in nachweispflichtigen Bauteilen zum Tauwasserschutz zu erfüllen: | ||
* Dach- und Wandkonstruktionen mit Kapillar wasseraufnahmefähigen Schichten: <br /> | * Dach- und Wandkonstruktionen mit Kapillar wasseraufnahmefähigen Schichten: <br /> anfallende Tauwassermenge m<sub>W,T</sub> in der Tauperiode max. <!--m<sub>W,T</sub> ≤--> 1.000 g/m² | ||
* Zur Begrenzung des Ablaufens und Abtropfens an Berührungsflächen kapillar nicht wasseraufnahmefähigen Schichten (z. B. Folien): <br /> | * Zur Begrenzung des Ablaufens und Abtropfens an Berührungsflächen kapillar nicht wasseraufnahmefähigen Schichten (z. B. Folien): <br /> anfallende Tauwassermenge m<sub>W,T</sub> in der Tauperiode max. 500 g/m² | ||
* Sonderregelung für Holzbauteile: Begrenzung des massebezogenen Feuchtegehalts: <br /> | * Sonderregelung für Holzbauteile: Begrenzung des massebezogenen Feuchtegehalts: <br /> Holz: max. 5 % und [[Holzwerkstoff]]e: max. 3% | ||
* | * Die [[Tauwasser]]menge m<sub>W,T</sub> im Winter (Tauperiode) darf nicht größer sein als die Verdunstungsmenge m<sub>W,V</sub> im Sommer. | ||
* | * Baustoffe, die mit Tauwasser in Berührung kommen, dürfen nicht beschädigt werden (z. B. Korrosion, Pilzbefall). | ||
===Kritik=== | |||
Die in | === Kritik === | ||
Es wird lediglich bestimmt, ob im Laufe der Zeit durch [[Diffusion]]sprozesse eine unzulässige Anreicherung entsteht. | Die in [[DIN 4108-3]] genannten Ansätze erlauben keine realitätsnahe Betrachtung der Wärme- und Feuchteströme innerhalb eines Bauteils. Es werden keine sich unter Temperatur und Feuchte verändernden Materialeigenschaften berücksichtigt. Die Grenzen des vereinfachten Verfahrens sind offensichtlich und man findet den Hinweis auf realitätsnahe Verfahren. Es wird lediglich bestimmt, ob im Laufe der Zeit durch [[Diffusion]]sprozesse eine unzulässige Anreicherung entsteht und dabei völlige Luftdichtheit des Bauteils unterstellt. Restleckagen in der Luftdichtheitsebene finden keine Berücksichtigung. | ||
Somit fehlen unter Anderem Untersuchungen | Somit fehlen unter Anderem Untersuchungen | ||
* zum tatsächlichen [[Materialfeuchte|Feuchte]]gehalt der | * zum tatsächlichen [[Materialfeuchte|Feuchte]]gehalt der Bauteilschicht, | ||
* zur [[Kapillarität]] von Baustoffen, | * zur [[Kapillarität]] von Baustoffen, | ||
* deren [[Sorption]]sfähigkeit, sowie | * deren [[Sorption]]sfähigkeit, sowie | ||
* den Feuchtetransport durch [[Konvektion]]. | * den Feuchtetransport durch [[Konvektion]]. | ||
Das | Das vereinfachte Verfahren nach Glaser kann ausschließlich der groben Abschätzung von [[Tauwasser]]- bzw. Verdunstungsmengen dienen. Die Luftdichtheit nach DIN 4108-7, trockene Baustoffe, sowie Schutz vor Niederschlagswasser (und somit auch ein geregelter Bauablauf) gelten als gegebene Voraussetzung der Abschätzung. | ||
Die | Die DIN 4108-3 verweist deshalb darauf, dass dieses Verfahren nicht für [[Gründach|begrünte Dachkonstruktionen]] als Nachweis der [[Bauschadensfreiheit]] oder zur Betrachtung der Abgabe von Rohbaufeuchte geeignet ist, sondern dann '''instationäre''' Simulationsverfahren verwendet werden müssen. | ||
===In Normen übernommen=== | ===In Normen übernommen=== |