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Die Bemessungswerte errechnen sich aus einem Zuschlagswert zu den Nennwerten. Der Zuschlagswert beträgt, je nach Dämmstofftyp, 3 %, 5 %, 10 %, 20 % bzw. 23 %. <br /> | Die Bemessungswerte errechnen sich aus einem Zuschlagswert zu den Nennwerten. Der Zuschlagswert beträgt, je nach Dämmstofftyp, 3 %, 5 %, 10 %, 20 % bzw. 23 %. <br /> | ||
Die Zuschlagswerte berücksichtigen unter anderem Einflüsse der Temperatur, des Ausgleichsfeuchtegehalts sowie Schwankungen der Stoffeigenschaften und Alterung der Produkte. | Die Zuschlagswerte berücksichtigen unter anderem Einflüsse der Temperatur, des Ausgleichsfeuchtegehalts sowie Schwankungen der Stoffeigenschaften und Alterung der Produkte. | ||
=== Wärmeleitfähigkeitsstufe vs Wärmeleitfähigkeitsgruppe === | |||
für Dämmstoffe | |||
Die Wärmeleitfähigkeitsstufe (WLS) - auch '''Wärmeleitstufe''' genannt - leitet sich ab aus den Bemessungswerten λ<sub>B</sub> (s. u.). <br /> | |||
Sie entspricht den ersten 3 Ziffern nach dem Komma. Beispiel: | |||
::: λ<sub>B</sub> 0,036 W/(m·K) entspricht WLS 036 <br /> | |||
::: Dabei wird vorausgesetzt, dass der Bemessungswert kleiner als 1 ist, da nur [[Dämmstoff]]e Wärmeleitstufen zuordnet werden. | |||
Die Wärmeleitfähigkeitsgruppe (WLG) - auch '''Wärmeleitgruppe''' genannt - ist eine auslaufende Begrifflichkeit. <br /> | |||
Die rundende Gruppenzuordnung entspricht den auf 5 gerundeten (gruppierten) Wert. Entsprechung am Beispiel oben: "WLG 035". | |||
==== Gültig bis März 2017: ==== | ==== Gültig bis März 2017: ==== |