Schornstein: Unterschied zwischen den Versionen

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| || || Nichtbrennbare, formbeständige Baustoffe mit geringer Wärmeleitfähigkeit sind z. B. Ersatzdämmstoffe für Kachelöfen, Wärmedämmschalen oder -platten für Schornsteine mit einer Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,04 W/(m K).
| || || Nichtbrennbare, formbeständige Baustoffe mit geringer Wärmeleitfähigkeit sind z. B. Ersatzdämmstoffe für Kachelöfen, Wärmedämmschalen oder -platten für Schornsteine mit einer Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,04 W/(m·K).
| valign="top" align="center"| '''[[DIN V 18160|DIN V]] <br /> [[DIN V 18160|18160-1]]'''
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* unter Berücksichtigung der Herstellerangaben mit formbeständigen, nichtbrennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit (&lambda; ≤ 0,04 W/(m K) bei 20 °C) auszufüllen.
* unter Berücksichtigung der Herstellerangaben mit formbeständigen, nichtbrennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit (&lambda; ≤ 0,04 W/(m·K) bei 20 °C) auszufüllen.
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| || || Ist der Wärmedurchlasswiderstand der Bauteile aus oder mit brennbaren Baustoffen größer als 2,5 m² K/W oder sind die Bauteile außenseitig entsprechend wärmegedämmt, ist der Abstand zu hinterlüften, sofern nicht anderweitig nachgewiesen wird, dass bei Nennleistung die Temperatur an den Bauteilen 85 °C und bei Rußbränden im Inneren von Schornsteinen 100 °C nicht überschreitet. <br /> Die Größe der Luftein- und -austrittsöffnungen der Hinterlüftung muss mindestens der Querschnittsfläche der Hinterlüftung entsprechen.
| || || Ist der Wärmedurchlasswiderstand der Bauteile aus oder mit brennbaren Baustoffen größer als 2,5 m² K/W oder sind die Bauteile außenseitig entsprechend wärmegedämmt, ist der Abstand zu hinterlüften, sofern nicht anderweitig nachgewiesen wird, dass bei Nennleistung die Temperatur an den Bauteilen 85 °C und bei Rußbränden im Inneren von Schornsteinen 100 °C nicht überschreitet. <br /> Die Größe der Luftein- und -austrittsöffnungen der Hinterlüftung muss mindestens der Querschnittsfläche der Hinterlüftung entsprechen.
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