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Im Herbst 2015 hat die Bundesregierung den [http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/zweiter-erfahrungsbericht-erneuerbare-energien-waermegesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=8 Zweiten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz] vorgelegt. Er stellt insbesondere den Stand der Markteinführung der Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien dar im Hinblick auf die Erreichung des Zwecks und Ziels des § 1 EEWärmeG. Weitere Themen sind die technische Entwicklung, die Kostenentwicklung und die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen undsowie der Vollzug des EEWärmeG. | Im Herbst 2015 hat die Bundesregierung den [http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/zweiter-erfahrungsbericht-erneuerbare-energien-waermegesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=8 Zweiten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz] vorgelegt. Er stellt insbesondere den Stand der Markteinführung der Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien dar im Hinblick auf die Erreichung des Zwecks und Ziels des § 1 EEWärmeG. Weitere Themen sind die technische Entwicklung, die Kostenentwicklung und die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen undsowie der Vollzug des EEWärmeG. | ||
Begleitend zum Gesetz fördert die Bundesregierung aus dem so genannten Marktanreizprogramm ([[MAP]]) Maßnahmen zur Nutzung erneuerbare Energien im Wärmemarkt. Ziel des MAP ist es, durch Investitionsanreize die Marktdurchdringung der erneuerbaren Wärme- und Kältetechnologien zu unterstützen. Dabei fördert das MAP primär die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in bereits bestehenden Gebäuden. Förderfähig sind insbesondere | Begleitend zum Gesetz fördert die Bundesregierung aus dem so genannten Marktanreizprogramm ([[MAP]]) Maßnahmen zur Nutzung erneuerbare Energien im Wärmemarkt. Ziel des MAP ist es, durch Investitionsanreize die Marktdurchdringung der erneuerbaren Wärme- und Kältetechnologien zu unterstützen. Dabei fördert das MAP primär die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in bereits bestehenden Gebäuden. Förderfähig sind insbesondere Solarthermieanlagen, [[Biomasse]]anlagen und [[Wärmepumpe]]n sowie Tiefengeothermieanlagen, Wärmenetze und Wärmespeicher. | ||
Mit dem verbesserten und überarbeiten MAP, welches im April 2015 in Kraft trat, wurden die bestehenden Fördertatbestände erweitert, die Förderung attraktiver gestaltet und neue, innovative Technologien in die Förderung aufgenommen. | Mit dem verbesserten und überarbeiten MAP, welches im April 2015 in Kraft trat, wurden die bestehenden Fördertatbestände erweitert, die Förderung attraktiver gestaltet und neue, innovative Technologien in die Förderung aufgenommen. |
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