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* '''EWärmeV BW''' Verordnung , 2009-12-08: Verordnung zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeVO) | * '''EWärmeV BW''' Verordnung , 2009-12-08: Verordnung zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeVO) | ||
* '''Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 2008''' 2009-03, Beuth Recht: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 2008 - Gesetzestext mit praktischer Einführung für die Bauwirtschaft. <br /> Seit dem 01.01.2009 ist das Gesetz zur Förderung [[Erneuerbare Energie|Erneuerbarer Energien]] im Wärmebereich (EEWärmeG) in Kraft. Eigentümer von Neubauten müssen jetzt den Wärmeenergiebedarf von Gebäuden mit Erneuerbaren Energien decken. Hieraus ergeben sich für die Bauwirtschaft und alle Bauherrn vielfältige neue und weitreichende Anforderungen an die Errichtung von Gebäuden. | * '''Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 2008''' 2009-03, Beuth Recht: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 2008 - Gesetzestext mit praktischer Einführung für die Bauwirtschaft. <br />Seit dem 01.01.2009 ist das Gesetz zur Förderung [[Erneuerbare Energie|Erneuerbarer Energien]] im Wärmebereich (EEWärmeG) in Kraft. Eigentümer von Neubauten müssen jetzt den Wärmeenergiebedarf von Gebäuden mit Erneuerbaren Energien decken. Hieraus ergeben sich für die Bauwirtschaft und alle Bauherrn vielfältige neue und weitreichende Anforderungen an die Errichtung von Gebäuden. | ||
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