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Die Bundesnetzagentur ist zudem zuständige Behörde nach dem Signaturgesetz sowie Aufsichtsstelle für die elektronischen Vertrauensdienste im Sinne der EU-Verordnung Nr. 910/2014 (eIDAS-VO), im Einzelnen für die Bereiche elektronische Signatur, elektronische Siegel, elektronische Zeitstempel und Zustellung elektronischer Einschreiben. | Die Bundesnetzagentur ist zudem zuständige Behörde nach dem Signaturgesetz sowie Aufsichtsstelle für die elektronischen Vertrauensdienste im Sinne der EU-Verordnung Nr. 910/2014 (eIDAS-VO), im Einzelnen für die Bereiche elektronische Signatur, elektronische Siegel, elektronische Zeitstempel und Zustellung elektronischer Einschreiben. | ||
=== Über die Agentur === | === Über die Agentur === |
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