EU - LIFE+ Finanzierung Umwelt: Unterschied zwischen den Versionen

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====Antragsberechtigte====
====Antragsberechtigte====
Förderfähig sind öffentliche und private Einrichtungen, die im Bereich des Umweltschutzes, der Umweltpolitik und des Umweltrechts tätig sind.
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen, die förderfähige Vorhaben durchführen.
 
Das Programm steht neben den EU-Mitgliedstaaten auch den Beitritts- und Kandidatenländern, den Ländern des EWR, den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie Ländern, die Mitglieder der Europäischen Umweltagentur geworden sind, offen.
Die Teilnahme am Programm steht den EFTA-Ländern, die Mitglieder der Europäischen Umweltagentur geworden sind, den Beitrittskandidaten zur EU sowie den Ländern des westlichen Balkans, die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teilnehmen, offen.


====Art und Höhe der Förderung====
====Art und Höhe der Förderung====
4.262

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