4.262
Bearbeitungen
Zeile 70: | Zeile 70: | ||
=== Was muss beachtet werden? === | === Was muss beachtet werden? === | ||
Für die Errichtung und den anschließenden Betrieb von Biogasanlagen sowie die Ausbringung der | Für die Errichtung und den anschließenden Betrieb von Biogasanlagen sowie die Ausbringung der Gärreste ist eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen zu beachten. Diese Anforderungen umfassen das Planungs-, Bau-, Wasser-, Naturschutz- und Abfallrecht. Ebenso sind die Vorschriften von Immissionsschutz-, Düngemittel- und Hygienerecht relevant. | ||
beachten. Diese Anforderungen umfassen das Planungs-, Bau-, Wasser-, Naturschutz- und Abfallrecht | |||
Biogas ist brennbar und in Mischungen mit 6–12 % Luft explosiv. Aus diesem Grund sind die Sicherheitsregeln für Biogasanlagen und die entsprechenden allgemeinen Regelwerke zu beachten (siehe Literaturverzeichnis). Grundsätzlich sind die Entstehung und das Entweichen von gefährlichen Gasen zu vermeiden. <br /> | |||
Die Betreiber haben eine Vielzahl von Nachweisen zu erbringen und Prüfungen durchzuführen,welche den sicheren Betrieb gewährleisten. Hierbei sind die europäischen und nationalen Vorschriften sowie die technischen Normen und Regelwerke (wie z. B.VDI, DVGW, DIN)zu beachten. Bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Erfüllung der Sicherheitsstandards stellt der Umgang mit Biogas kein größeres Risiko dar als der mit Erdgas. | |||
---- | ---- |
Bearbeitungen