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Allen in Deutschland, aber auch der EU abgesetzten Biokraftstoffen ist gemein, dass sie seit 2011 besondere Anforderungen im Bezug auf ihre nachhaltige Erzeugung erfüllen müssen. Über die Nachhaltigkeitsverordnung (BioKraft-NachV) sind Kriterien definiert, die sicherstellen, dass beim Biomasseanbau weltweit keine wertvollen Lebensräume für seltene Pflanzen und Tiere – wie Moore oder Regenwälder – verloren gehen. Zudem müssen Biokraftstoffe über die gesamte Wertschöpfungskette ab 2011 mindestens 35 Prozent Treibhausgase gegenüber [[Fossile Energie|fossilen Kraftstoffen]] einsparen – eine positive Umweltwirkung ist somit gesetzlich vorgeschrieben. Diese Vorgaben erhöhen sich ab | Allen in Deutschland, aber auch der EU abgesetzten Biokraftstoffen ist gemein, dass sie seit 2011 besondere Anforderungen im Bezug auf ihre nachhaltige Erzeugung erfüllen müssen. Über die Nachhaltigkeitsverordnung (BioKraft-NachV) sind Kriterien definiert, die sicherstellen, dass beim Biomasseanbau weltweit keine wertvollen Lebensräume für seltene Pflanzen und Tiere – wie Moore oder Regenwälder – verloren gehen. Zudem müssen Biokraftstoffe über die gesamte Wertschöpfungskette ab 2011 mindestens 35 Prozent Treibhausgase gegenüber [[Fossile Energie|fossilen Kraftstoffen]] einsparen – eine positive Umweltwirkung ist somit gesetzlich vorgeschrieben. Diese Vorgaben erhöhen sich ab 2018 auf 50%. Für Neuanlagen, die nach dem 5. Oktober 2015 den Betrieb aufnahmen, gilt eine THG-Einsparung von 60%. | ||
* Quelle: | * Quelle: https://biokraftstoffe.fnr.de/kraftstoffe/aktuelle-marktsituation/ - Abgerufen: 11.08.2017 | ||
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