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=== Durchsturzsicherheit === | |||
Für die Durchsturzsicherheit nach den Richtlinie GS-BAU-20 (10/2003) müssen die Bahnen | |||
* um 15 cm überlappt verlegt werden. | |||
* Am [[Ortgang]] ist das Bahnenende um die [[Konterlatte]] zu schlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen. | |||
== Rahmenbedingungen == | == Rahmenbedingungen == |