Niedrigenergiehaus: Unterschied zwischen den Versionen

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Als [[Niedrigenergiehaus]] bezeichnet man Neubauten, aber auch [[Albausanierung|sanierte Altbauten]], die das jeweilige gesetzlich geforderte energietechnische Anforderungsniveau unterschreiten. Derzeit gilt in Deutschland das Anforderungsniveau der [[Energie-Einsparverordnung]]. Die [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] begrenzt in Abhängigkeit vom Kompaktheitsgrad ([[A/V-Verhältnis]]) den spezifischen [[Wärmedurchgangskoeffizient|Transmissionswärmeverlust]] HT des Gebäudes und den Primärenergiebedarf.
[[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]](NEH) ist die Bezeichnung für Neubauten oder [[Albausanierung|sanierte Altbauten]], deren Jahresheizwärmebedarf unter dem Standard liegt.
Die genaue Auslegung der Definition schwankt. Beispiel:
* Unterschreitung der nach [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] für das Gebäude maximal zulässige Primärenergiebedarf [Q′′p (kWh/m²a)] um mindestens 20 % und der maximal zulässige Spezifische (auf die Hüllfläche als wärmeübertragende Gebäude-Umfassungsfläche bezogene) Transmissionswärmeverlust [H′t (kWh/m²a)] (EnEV Anhang 1 Tabelle 1) um mindestens 30 %.
* Jahresheizwärmebedarf unter 70 kWh/(m2a) bezogen auf die Wohnfläche. siehe: [http://www.lpb-bw.de/publikationen/forum6/forum6m.htm Wolfgang Feist]
 
Da die [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] sich weiter entwicklet und Relationsangaben laufend angepasst werden müssten, setzt es sich zunehmend durch von [[KfW-40]] und [[KfW-60]] zu sprechen.


In der Schweiz versteht man unter einem [[Niedrigenergiehaus]] ein nach Minergiestandard gebautes Haus.
In der Schweiz versteht man unter einem [[Niedrigenergiehaus]] ein nach Minergiestandard gebautes Haus.

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