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- Pro Eigentümer kann die [[Sanierung]] von einem Objekt gefördert werden. | - Pro Eigentümer kann die [[Sanierung]] von einem Objekt gefördert werden. | ||
- Das Vorhaben muss durch einen auf bauphysikalische Fragen und energiesparendes Bauen spezialisierten Planer begleitet werden. | - Das Vorhaben muss durch einen auf bauphysikalische Fragen und energiesparendes Bauen spezialisierten Planer begleitet werden. | ||
- Mit den Modernisierungsmaßnahmen soll bis zum 01.03.2008 begonnen werden. | - Mit den [[Sanierung|Modernisierungsmaßnahmen]] soll bis zum 01.03.2008 begonnen werden. | ||
- Es sind festgelegte Modernisierungsstandards einzuhalten. | - Es sind festgelegte Modernisierungsstandards einzuhalten. | ||
- Zur Qualitätssicherung sollen 2 Blower-Door-Messungen (nach Fertigstellung der luftdichten Ebene und nach Fertigstellung der Bauarbeiten) und eine Thermographie-Untersuchung nach der [[Sanierung]] durchgeführt werden. | - Zur Qualitätssicherung sollen 2 Blower-Door-Messungen (nach Fertigstellung der luftdichten Ebene und nach Fertigstellung der Bauarbeiten) und eine Thermographie-Untersuchung nach der [[Sanierung]] durchgeführt werden. |