Niedrigenergiehaus: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Primärenergiebedarf]] Q<sub>P</sub> um mindestens 20 %
* [[Primärenergiebedarf]] Q<sub>P</sub> um mindestens 20 %
* zuzüglich der Gebäudeausrüstung mit einer definierten mechanischen Be- und Entlüftungsanlage.  
* zuzüglich der Gebäudeausrüstung mit einer definierten mechanischen Be- und Entlüftungsanlage.  
Daraus resultierte der
Daraus resultierte seinerzeit der
* Jahresheizwärmebedarf von '''40 – 79 kWh/(m²a)'''.
* Jahresheizwärmebedarf von '''40 – 79 kWh/(m²a)'''.


Der Begriff Niedrigenergiehaus ist gemäß aktueller [[Energieeinsparverordnung]] überholt.
Der Begriff Niedrigenergiehaus wird zum Teil heute noch verwandt und beschreibt häufig die Unterschreitung der [[Energieeinsparverordnung]] in der gleichen Relation wie oben, mit dem Unterschied, dass der Jahresheizwärmebedarf entsprechend niedriger liegt.<br/>
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