Energieeinsparverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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:: Neubau: - Senkung der Obergrenze des zulässigen Jahres-[[Primärenergie]]bedarfs um durchschnittlich 30 %
:: Neubau: - Senkung der Obergrenze des zulässigen Jahres-[[Primärenergie]]bedarfs um durchschnittlich 30 %
:::: - Steigerung energetischer Anforderung an die Wärmedämmung durchschnittlich 15 %
:::: - Steigerung energetischer Anforderung an die Wärmedämmung durchschnittlich 15 %
:: Altbau [[Modernisierung]]: - Steigerung energetischer Bauteilanforderungen um durchschnittlich 30 %  
:: [[Modernisierung]]: - Steigerung energetischer Bauteilanforderungen um durchschnittlich 30 %  
:::: oder: - 1,4faches des Neubau-Niveaus in Sachen Jahres-[[Primärenergie]]bedarf und [[Wärmedämmung]]
:::::: oder: - 1,4faches des Neubau-Niveaus in Sachen Jahres-[[Primärenergie]]bedarf und [[Wärmedämmung]]
:: Nachrüstpflichten: - [[Wärmedämmung|Dämmung]] oberster nicht begehbarer Geschossdecken min. 0,24 (statt bisher 0,30) W/(m²K),
:: Nachrüstpflicht: - [[Wärmedämmung|Dämmung]] oberster nicht begehbarer Geschossdecken min. 0,24 (statt bisher 0,30) W/(m²K)
:::: - [[Wärmedämmung]] begehbarer Geschossdecken (bis Ende 2011).
:::::: - [[Wärmedämmung]] begehbarer Geschossdecken (bis Ende 2011)  
:::: - Für Klimaanlagen zur Feuchteregulierung wird die automatische Regelung zur Pflicht
:::::: - Für Klimaanlagen zur Feuchteregulierung wird die automatische Regelung zur Pflicht
:: Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen in größeren Gebäuden die älter als 30 Jahre sind. Ausnahmen siehe: [http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.7567/Artikel/dokument.htm BMVBS]
:: Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen in größeren Gebäuden die älter als 30 Jahre sind. Ausnahmen siehe: [http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.7567/Artikel/dokument.htm BMVBS]
:: Verschärfung des Vollzugs: - Einbindung des Bezirksschornsteinfegers  
:: Verschärfung des Vollzugs: - Einbindung des Bezirksschornsteinfegers  
:::: - Durchführungsnachweise mittels Unternehmererklärungen  
:::::: - Durchführungsnachweise mittels Unternehmererklärungen  
:::: - Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit.
:::::: - Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit.


Gemäß dem Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) sollen die energetischen Anforderungen ab 2012 erneut um bis zu 30 Prozent erhöht werden.
Gemäß dem Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) sollen die energetischen Anforderungen ab 2012 erneut um bis zu 30 Prozent erhöht werden.

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