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:: Neubau: - Senkung der Obergrenze des zulässigen Jahres-[[Primärenergie]]bedarfs um durchschnittlich 30 % | :: Neubau: - Senkung der Obergrenze des zulässigen Jahres-[[Primärenergie]]bedarfs um durchschnittlich 30 % | ||
:::: - Steigerung energetischer Anforderung an die Wärmedämmung durchschnittlich 15 % | :::: - Steigerung energetischer Anforderung an die Wärmedämmung durchschnittlich 15 % | ||
:: | :: [[Modernisierung]]: - Steigerung energetischer Bauteilanforderungen um durchschnittlich 30 % | ||
:::: oder: - 1,4faches des Neubau-Niveaus in Sachen Jahres-[[Primärenergie]]bedarf und [[Wärmedämmung]] | :::::: oder: - 1,4faches des Neubau-Niveaus in Sachen Jahres-[[Primärenergie]]bedarf und [[Wärmedämmung]] | ||
:: | :: Nachrüstpflicht: - [[Wärmedämmung|Dämmung]] oberster nicht begehbarer Geschossdecken min. 0,24 (statt bisher 0,30) W/(m²K) | ||
:::: - [[Wärmedämmung]] begehbarer Geschossdecken (bis Ende 2011) | :::::: - [[Wärmedämmung]] begehbarer Geschossdecken (bis Ende 2011) | ||
:::: - Für Klimaanlagen zur Feuchteregulierung wird die automatische Regelung zur Pflicht | :::::: - Für Klimaanlagen zur Feuchteregulierung wird die automatische Regelung zur Pflicht | ||
:: Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen in größeren Gebäuden die älter als 30 Jahre sind. Ausnahmen siehe: [http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.7567/Artikel/dokument.htm BMVBS] | :: Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen in größeren Gebäuden die älter als 30 Jahre sind. Ausnahmen siehe: [http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.7567/Artikel/dokument.htm BMVBS] | ||
:: Verschärfung des Vollzugs: - Einbindung des Bezirksschornsteinfegers | :: Verschärfung des Vollzugs: - Einbindung des Bezirksschornsteinfegers | ||
:::: - Durchführungsnachweise mittels Unternehmererklärungen | :::::: - Durchführungsnachweise mittels Unternehmererklärungen | ||
:::: - Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit. | :::::: - Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit. | ||
Gemäß dem Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) sollen die energetischen Anforderungen ab 2012 erneut um bis zu 30 Prozent erhöht werden. | Gemäß dem Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) sollen die energetischen Anforderungen ab 2012 erneut um bis zu 30 Prozent erhöht werden. |