Energieeinsparverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Chronologie==
==Chronologie==
Chronologie des Inkrafttreten von Verordnungen und deren Novellierung für den energiesparenden Wärmeschutz an Gebäuden mit wichtigen Eckdaten in Auszügen:
Chronologie des Inkrafttreten von Verordnungen und deren Novellierung für den energiesparenden Wärmeschutz an Gebäuden mit wichtigen Eckdaten in Auszügen:
* 01.Nov 1977: '''Wärmeschutzverordnung (WSchVO, WSVO)''' in Folge des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) von 1976.  
* 01.11.77: '''Wärmeschutzverordnung (WSchVO, WSVO)''' in Folge des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) von 1976.  
:::: - Novellierungen am 01.Jan 1984 und 01.Jan 1995
:::: - Novellierungen am 01.01.84 und 01.01.95
* 01.Feb 2002: '''Energieeinsparverordnung (EnEV)''' vereint die WSchVO und Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV).  
* 01.Feb 2002: '''Energieeinsparverordnung (EnEV)''' vereint die WSchVO und Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV).  
:::: - Reduktion des Energieverbrauchs für Neubauten um 30 %  
:::: - Reduktion des Energieverbrauchs für Neubauten um 30 %  
:::: - [[Primärenergie]]verbrauch statt Heizwärmeverbrauch als Berechnungsgrundlage
:::: - [[Primärenergie]]verbrauch statt Heizwärmeverbrauch als Berechnungsgrundlage
:::: - Einführung des Energieausweises für Neubauten
:::: - Einführung des Energieausweises für Neubauten
* 08.Dez 2004: '''EnEV 2004'''  
* 08.12.04: '''EnEV 2004'''  
:::: - Altbau Nachrüstpflichten u.A. für Heizkessel, Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen
:::: - Altbau Nachrüstpflichten u.A. für Heizkessel, Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen
:::: - [[Wärmedurchgangskoeffizient]] max 0,30 W/(m²K)
:::: - [[Wärmedurchgangskoeffizient]] max 0,30 W/(m²K)
* 01.Okt 2007: '''EnEV 2007'''
* 01.10.07: '''EnEV 2007'''
:::: - Energieausweis auch für Bestandsgebäude
:::: - Energieausweis auch für Bestandsgebäude
:::: - Nichtwohngebäude: Vorgaben für Energiebedarf an Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung
:::: - Nichtwohngebäude: Vorgaben für Energiebedarf an Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung
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:::: - Einführung der Bilanzierungsmethodik
:::: - Einführung der Bilanzierungsmethodik
:::: - Klimaanlagen sind alle 10 Jahre zu inspizieren   
:::: - Klimaanlagen sind alle 10 Jahre zu inspizieren   
* 01.Okt 2009: '''EnEV 2009'''  
* 01.10.09: '''EnEV 2009'''  
:: Neubau: - Senkung der Obergrenze des zulässigen Jahres-[[Primärenergie]]bedarfs um durchschnittlich 30 %
:: Neubau: - Senkung der Obergrenze des zulässigen Jahres-[[Primärenergie]]bedarfs um durchschnittlich 30 %
:::: - Steigerung energetischer Anforderung an die Wärmedämmung durchschnittlich 15 %
:::: - Steigerung energetischer Anforderung an die Wärmedämmung durchschnittlich 15 %
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:::::: - Für Klimaanlagen zur Feuchteregulierung wird die automatische Regelung zur Pflicht
:::::: - Für Klimaanlagen zur Feuchteregulierung wird die automatische Regelung zur Pflicht
:: Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen in größeren Gebäuden die älter als 30 Jahre sind. Ausnahmen siehe: [http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.7567/Artikel/dokument.htm BMVBS]
:: Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen in größeren Gebäuden die älter als 30 Jahre sind. Ausnahmen siehe: [http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.7567/Artikel/dokument.htm BMVBS]
:: Verschärfung des Vollzugs: - Einbindung des Bezirksschornsteinfegers  
:: Verschärfter Vollzug: - Einbindung des Bezirksschornsteinfegers  
:::::: - Durchführungsnachweise mittels Unternehmererklärungen  
:::::: - Durchführungsnachweise mittels Unternehmererklärungen  
:::::: - Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit.
:::::: - Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit.

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