Durchsturzsicherheit: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
K
K
Zeile 1: Zeile 1:
'''Durchsturzsicherheit''' war auche eine Klassifizierung der [[BG BAU]] von [[Unterdeckbahn]]en.
'''Durchsturzsicherheit''' war auche eine Klassifizierung der [[BG BAU]] von [[Unterdeckbahn]]en.


Die Prüfungen erfolgt nach der Richtlinie '''GS-BAU-20 (10/2003)''':  
Die Prüfungen erfolgten nach der Richtlinie '''GS-BAU-20 (10/2003)''': „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Unterdeckbahnen“  
: '''„Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Unterdeckbahnen“'''
 


Die Prüfung der Durchsturzsicherheit wurden durchgeführt bei einem lichten Sparrenabstand von 1 m; waagrechten Dachflächen; Bahnenüberlappung 15 cm. <br /> Am [[Ortgang]] ist das Bahnenende um die [[Konterlatte]] umzuschlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen.
Die Prüfung der Durchsturzsicherheit wurden durchgeführt bei einem lichten Sparrenabstand von 1 m; waagrechten Dachflächen; Bahnenüberlappung 15 cm. <br /> Am [[Ortgang]] ist das Bahnenende um die [[Konterlatte]] umzuschlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen.


Beispiel für [[Unterspannbahn]]en, die die sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich der Durchsturzsicherheit im Sinne der Prüfungsgrundsätze bestanden haben:  <br />
Beispiel für [[Unterspannbahn]]en, die die sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich der Durchsturzsicherheit im Sinne der Prüfungsgrundsätze bestanden haben:  <br />

Navigationsmenü