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'''Durchsturzsicherheit''' war auche eine Klassifizierung der [[BG BAU]] von [[Unterdeckbahn]]en. | '''Durchsturzsicherheit''' war auche eine Klassifizierung der [[BG BAU]] von [[Unterdeckbahn]]en. | ||
Die Prüfungen | Die Prüfungen erfolgten nach der Richtlinie '''GS-BAU-20 (10/2003)''': „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Unterdeckbahnen“ | ||
Die Prüfung der Durchsturzsicherheit wurden durchgeführt bei einem lichten Sparrenabstand von 1 m; waagrechten Dachflächen; Bahnenüberlappung 15 cm. <br /> Am [[Ortgang]] ist das Bahnenende um die [[Konterlatte]] umzuschlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen. | Die Prüfung der Durchsturzsicherheit wurden durchgeführt bei einem lichten Sparrenabstand von 1 m; waagrechten Dachflächen; Bahnenüberlappung 15 cm. <br /> Am [[Ortgang]] ist das Bahnenende um die [[Konterlatte]] umzuschlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen. | ||
Beispiel für [[Unterspannbahn]]en, die die sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich der Durchsturzsicherheit im Sinne der Prüfungsgrundsätze bestanden haben: <br /> | Beispiel für [[Unterspannbahn]]en, die die sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich der Durchsturzsicherheit im Sinne der Prüfungsgrundsätze bestanden haben: <br /> |