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Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der im '''GS-IFA-B03''' festgelegten Anforderungen. Der Prüfgrundsatz gilt ab dem 01.04.2021. | Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der im '''GS-IFA-B03''' festgelegten Anforderungen. Der Prüfgrundsatz gilt ab dem 01.04.2021. | ||
Definition: Unterdeck-/ Unterspannbahnen, die für ein Betreten nicht vorgesehen sind, aber eine Person, die darauf fällt, vor dem Durchstürzen schützen. Dabei wird nur von einer Person ausgegangen, deren Standplatz sich vertikal in gleicher Höhe oder unterhalb des Bauteils befindet. | |||
Unterdeck-/ Unterspannbahnen, die für ein Betreten nicht vorgesehen sind, aber eine Person, die darauf fällt, vor dem Durchstürzen schützen. Dabei wird nur von einer Person ausgegangen, deren Standplatz sich vertikal in gleicher Höhe oder unterhalb des Bauteils befindet. | |||
Mehr siehe: https://www.dguv.de/dguv-test/prod-pruef-zert/pruefgrundsaetze-erfahrung/pruefgrundsaetze/ifa/index.jsp | Mehr siehe: https://www.dguv.de/dguv-test/prod-pruef-zert/pruefgrundsaetze-erfahrung/pruefgrundsaetze/ifa/index.jsp |