Niedrigenergiehaus: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Transmissionswärmeverlust]] H<sub>T</sub>´ um mindestens 30 %  
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* [[Primärenergiebedarf]] Q<sub>P</sub> um mindestens 20 %
* [[Primärenergiebedarf]] Q<sub>P</sub> um mindestens 20 %
Ferner wurde auch die Gebäudeausrüstung mit einer definierten mechanischen Be- und Entlüftungsanlage vorgeschrieben.
Der resultierende Jahresheizwärmebedarf lag somit bei 40 – 79 kWh/(m²a).
Der resultierende Jahresheizwärmebedarf lag somit bei 40 – 79 kWh/(m²a).


  10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche im Jahr.
  10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche im Jahr.
Ferner wurde auch die Gebäudeausrüstung mit einer definierten mechanischen Be- und Entlüftungsanlage vorgeschrieben.


Der Begriff Niedrigenergiehaus wurde fortan weiter verwendet und beschrieb überwiegend die Unterschreitung der [[Energieeinsparverordnung|Energieeinsparverordnung EnEV]] bis zur [[Energieeinsparverordnung|EnEV<sub>2007</sub>]] in der selben prozentualen Relation wie vor, mit dem Ergebnis, dass der Jahresheizwärmebedarf entsprechend niedriger lag. Spätestens seit Einführung der [[Energieeinsparverordnung|EnEV<sub>2009</sub>]] ist das Niedrigenergiehaus als allgemeiner Baustandard im Neubau anzusehen.
Der Begriff Niedrigenergiehaus wurde fortan weiter verwendet und beschrieb überwiegend die Unterschreitung der [[Energieeinsparverordnung|Energieeinsparverordnung EnEV]] bis zur [[Energieeinsparverordnung|EnEV<sub>2007</sub>]] in der selben prozentualen Relation wie vor, mit dem Ergebnis, dass der Jahresheizwärmebedarf entsprechend niedriger lag. Spätestens seit Einführung der [[Energieeinsparverordnung|EnEV<sub>2009</sub>]] ist das Niedrigenergiehaus als allgemeiner Baustandard im Neubau anzusehen.

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