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* bei ausgebautem Dachgeschoß, soweit es sich nicht um unbelüftete Konstruktionen handelt; | * bei ausgebautem Dachgeschoß, soweit es sich nicht um unbelüftete Konstruktionen handelt; | ||
* bei nicht ausgebautem Dachgeschoß, bei dem eine regelmäßige Kontrolle bzw. Wartung des Dachraums nicht möglich ist und die oberste Geschoßdecke bereits bei geringen Wassermengen wasserdurchlässig ist (z. B. Spitzböden über Zangendecke); | * bei nicht ausgebautem Dachgeschoß, bei dem eine regelmäßige Kontrolle bzw. Wartung des Dachraums nicht möglich ist und die oberste Geschoßdecke bereits bei geringen Wassermengen wasserdurchlässig ist (z. B. Spitzböden über Zangendecke); | ||
* bei Unterschreitung der Regeldachneigung gemäß [[ÖNORM B 2219 | * bei Unterschreitung der Regeldachneigung gemäß [[ÖNORM B 2219]]. | ||
===Anforderungen an Unterdächer=== | ===Anforderungen an Unterdächer=== |