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Unter Behelfsdeckung oder Behelfsabdichtung versteht man den vorübergehenden Schutz einer Konstruktion oder Bauteilfläche, um das Gebäude vor Feuchtigkeit zu schützen. Sie sind für einige Zeit der Witterung frei ausgesetzt. | |||
* Die Schaffung von Behelfsdeckungen kann erfolgen durch Abplanen, Einhausen oder regensichernde Zusatzmaßnahmen. <br /> | * Die Schaffung von Behelfsdeckungen kann erfolgen durch Abplanen, Einhausen oder regensichernde Zusatzmaßnahmen. <br /> | ||
Behelfsdeckungen oder Behelfsabdichtungen werden grundsätzlich als '''temporäre Maßnahme''' angesehen. | |||
* [[Unterdach|Unterdächer]] | * [[Unterdach|Unterdächer]], [[Unterdeckung]]en und [[Unterspannung]]en können das Kriterium "Behelfsdeckung" erfüllen, wenn sie vorübergehend den regensichernden Schutz übernehmen. | ||
;Mit anderen Worten: | ;Mit anderen Worten: | ||
[[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en gelten per se nicht als Behelfsdeckung | [[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en gelten per se nicht als Behelfsdeckung. Diese sind zunächst rein regensichernde Zusatzmaßnahmen unterhalb der eigentlichen [[Dachdeckung]]. Diese Bahnen '''können''' aber bei entsprechend Nachweisen und Systemfreigaben als Behelfsdeckung dienen. So sind Nachweise zu erbringen für: | ||
* Widerstand gegen Schlagregen | * Widerstand gegen Schlagregen | ||
* erhöhte Anforderungen an die Alterung | * erhöhte Anforderungen an die Alterung |