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[[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en gelten per se nicht als Behelfsdeckung. Diese Bahnen '''können''' aber bei entsprechend Nachweisen und Systemfreigaben als Behelfsdeckung dienen. So sind Nachweise zu erbringen für: | [[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en gelten per se nicht als Behelfsdeckung. Diese Bahnen '''können''' aber bei entsprechend Nachweisen und Systemfreigaben als Behelfsdeckung dienen. So sind Nachweise zu erbringen für: • Widerstand gegen Schlagregen und • erhöhte Anforderungen an die Alterung | ||
Herstellerseits sind herauszugeben: • Angaben zur [[Freibewitterung]]szeit, unter Zusicherung der Materialeigenschaften und • geeignetes Systemzubehör. | |||
Herstellerseits sind herauszugeben: | |||