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Die Hauptkriterien vom KfW-Effizienzhaus 70: | Die Hauptkriterien vom KfW-Effizienzhaus 70: | ||
* Der [[Primärenergie|Jahres-Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub> und [[Transmissionswärmeverlust]] H<sub>T</sub>´ beträgt maximal 70 % der nach [[Energieeinsparverordnung|EnEV<sub>2007</sub>]] zulässigen Werte und | * Der [[Primärenergie|Jahres-Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub> und [[Transmissionswärmeverlust]] H<sub>T</sub>´ beträgt maximal 70 % der nach [[Energieeinsparverordnung|EnEV<sub>2007</sub>]] zulässigen Werte und | ||
* der [[Primärenergie|Jahres-Primärenergiebedarf]] beträgt maximal 60 kWh/(m²a). Flächenbezugswert ist die Gebäudenutzfläche A<sub>N</sub>. | * der [[Primärenergie|Jahres-Primärenergiebedarf]] beträgt maximal 60 kWh/(m²a). Flächenbezugswert ist die [[Gebäudenutzfläche]] A<sub>N</sub>. | ||
Dieses Förderprogramm gilt seit dem 01.04.2009 und löst das alte Programm [[KfW-60 Haus]] ab. | Dieses Förderprogramm gilt seit dem 01.04.2009 und löst das alte Programm [[KfW-60 Haus]] ab. | ||
10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche im Jahr. | 10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter [[Gebäudenutzfläche]] im Jahr. | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |